Bürger 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 23.11.2020 ö beschließend 3.3.21

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Stellungnahme beinhaltet folgende Fragen:
  1. Auf den zwei Grundstücken Flurnr. 43/4 (in meinem Besitz) und Flurnr. 43/5 sind drei Häuser eingeplant. Wie ist das zu regeln?
  2. Ab wann kann das Grundstück bebaut werden?
  3. Gibt es eine Quadratmeterpreis-Richtlinie in Rohrbach?
  4. Bleiben die hohen Bäume entlang der Grundstücke Flurnr. 43/6 und Flurnr. 43 (Sichtschutz)?
  5. Wie wird der Fußweg zum neuen Baugebiet, der sich neben dem Haus, Kirchenweg 10, verläuft, gestaltet? Mit Stufen oder befahrbar? Auf welche Höhe im Verhältnis zu meinem Grundstück kommt er? Ist ein Sichtschutz geplant?
  6. Außerdem wird eine Einfahrtsmöglichkeit von der „Planstraße B" in das Grundstück Flurnr. 43/6 beantragt.

Abwägung:
Die Anregungen betreffen im Wesentlichen nicht Belange der verfahrensgegenständlichen Bauleitplanung bzw. handelt es sich um Klärungsbedarf / Rückfragen.

Zu 1):
Die Flurstücksgrenzen werden im Rahmen des Umlegungsverfahrens neu definiert und die ursprünglichen Grenzen aufgelöst. Zum sparsamen Umgang mit Boden wird von der Gemeinde eine dichtere Bebauung vorgeschlagen.

Zu 2):
Die Grundstücke können nach Abschluss der Baurechtschaffung und der öffentlichen Er-schließung bebaut werden.

Zu 3):
Die Grundstückspreise können erst nach Fertigstellung der Erschließungsplanung geschätzt werden bzw. nach erfolgter Ausschreibung der Erschließungsarbeiten konkretisiert werden. Vorher kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Als Anhaltswert kann der amtliche Bodenrichtwert (kostenpflichtig zu erfragen beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Pfaffenhofen) herangezogen werden.

Zu 4):
Die Artenschutzprüfung hat die Bäume grundsätzlich als sehr erhaltenswert eingestuft. Sie befinden sich allerdings außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und liegen daher in privater Zuständigkeit und Entscheidungsgabe. Aufgrund möglicherweise vorhandener Gefahren durch Wettereinbrüche ist der Erhalt nicht gewährleistet. Eine Veränderung des Baumbestandes hat sich vor Ort bereits seitdem ergeben.

Zu 5):
Da es sich um einen öffentlichen Fußweg handeln wird, ist kein Sichtschutz geplant. Den Eigentümern steht eine Einfriedung unter Einhaltung der BayBO zum Sichtschutz frei. Ob der Fußweg mit Stufen oder als Rampe mit Neigung ausgebildet werden kann, ist noch nicht abschließend festgelegt (Teil der Erschließungsplanung). Der Fußweg wird asphaltiert ohne Stufen ausgebildet. Die weiteren Details werden in der Ausführungsplanung definiert.

Zu 6):
Der Anregung wird nicht nachgekommen. Das Grundstück ist bereits verkehrlich erschlossen. Eine Doppelerschließung wird von der Gemeinde unter Berücksichtigung von Flächenversiegelung und Ressourcenschonung abgelehnt. Entlang der südlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 43/6, Gemarkung Rohrbach, soll ausschließlich der geplante Fuß- und Radweg vorbeiführen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. An der Planung wird unverändert festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr