Verlegung der Grundstückszufahrt zur Fl.Nr. 17, Gemarkung Gambach (Gambach 10) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Eigentümer des Anwesens in Gambach 10 überlegt seine Grundstückszufahrt (siehe Lageplan) zu verlegen. Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf eine Grundstückszufahrt zu seinem Grundstück. Bei Herstellung von zusätzlichen Grundstückszufahrten bzw. Verlegung der Grundstückszufahrt sind die Herstellungskosten auch im öffentlichen Bereich komplett vom Antragsteller zu übernehmen.
Im Bereich der geplanten neuen Grundstückszufahrt befindet sich im öffentlichen Bereich ein Straßenbegleitgrün das beseitigt werden müsste. Als Ausgleich ist aus Sicht der Verwaltung ein Pflanzstreifen an der bestehenden Grundstückszufahrt nach dessen Rückbau herzustellen.
Aus gemeindlicher Sicht spricht einer Verlegung der Grundstückszufahrt nichts entgegen, sofern die kompletten Kosten vom Antragsteller übernommen werden.
Beschluss
Der Verlegung der Grundstückszufahrt wird zugestimmt, die kompletten Kosten (öffentliche und private Fläche) sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2022 07:53 Uhr