Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 1041/12, Gemarkung Rohrbach (Robert-Bosch-Straße 15 b) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“.
Es ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung (Grundmaße 6,9 x 3 m, Pultdach mit 7,7° Dachneigung und Glasbedachung) am bestehenden Wohnhaus (Teileigentum) geplant.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Flachdach mit 7,7° Dachneigung statt Satteldach mit 20 – 35° Dachneigung
Dachdeckung mit Glaselementen statt naturroter Dachziegel
Es sind nur rechteckige Baukörper zulässig
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Die unmittelbar an dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksanteil (Teileigentum) der Antragsteller angrenzende Teileigentümer haben dem Vorhaben zugestimmt.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 16 „Am Bahnhof“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2022 07:53 Uhr