Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Aparthotels mit Gewerbeeinheit und Betriebswohnheim, Fl.Nr. 1050/16, Gemarkung Rohrbach (Robert-Bosch-Straße 3) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2022 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“.

Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Aparthotels mit Gewerbeeinheit und Betriebswohnheim wurde bereits in der Sitzung vom 18.10.2021 im Bauausschuss behandelt, auf die Sitzungsniederschrift wird verwiesen.
Mit den derzeit vorliegenden Plänen wird nunmehr auf die 2. Betriebsleiterwohnung im Dachgeschoss verzichtet, anstelle der zweiten 2. Betriebsleiterwohnung sollen 3 Zimmer errichtet werden. 

Wie dem BA-Beschluss vom 18.10.2021 zu entnehmen ist, wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da aus Sicht der Verwaltung zwei Betriebsleiterwohnungen bei der Größe des Hotels nicht erforderlich sind. Bei unveränderter Planung und Reduzierung auf eine Betriebsleiterwohnung wurde das Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der planzeichnerisch festgesetzten Baugrenze kann wie im BA-Beschluss vom 18.10.2021 angeführt zugestimmt werden. Gleiches gilt für die nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO erforderliche Zulassung der Stellplätze außerhalb der Baugrenzen.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem
Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. Sollten neben der vorhandenen Grundstückszufahrt noch weitere Zufahrten erforderlich sein, sind die Kosten für die Herstellung weiterer Grundstückszufahrten (Gehwegabsenkung) vom Bauherrn zu tragen.

Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Rohrbach nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 16 „Am Bahnhof“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 15:15 Uhr