Stellungnahme:
Fm folgenden möchte ich weiterhin Einwendung gegen obiges Vorhaben fristgerecht geltend machen:
Ich beziehe mich auf meine Einwendungen in meiner e-mail vom 02.11.2023.
Insbesondere möchte ich auf ein fehlendes Be- und Entwässerungskonzept hinweisen:
Bewässerung gegen Staub ohne Wasseranschluss bei zu erwartenden Trockenzeiten, Entwässerung bei starkregen der versiegelten Fläche;
Die Betriebszeiten sind für die nahe Wohnbebauung (300 Meter zu Ottersried) unzumutbar:
Handelt es sich hier denn um ein Mischgebiet, so dass der Samstag als Werktag gelten würde?
Ein Brandschutzkonzept fehlt, insbesondere ist auf den Wald in unmittelbarer Nähe hinzuweisen.
Weiter wichtig ist bitte die Straße in Ottersried selbst zu Bedenken:
Die Straße ist bereits jetzt in schlechten Zustand.
Durch den Schwerlastverkehr ist eine immense Belastung zu erwarten.
Trägt hier der Landkreis die Kosten bei Sanierung?
Wichtiger noch ist die Gefährdung der Fußgänger und Radfahrer:
Fußgänger: schon jetzt werden die Schulkinder zum Bus begleitet, da kein Fußweg vorhanden ist und der Weg zum Bus gefährlich ist (Verkehr zum Zug nach Rohrbach morgens insbesondere). Ein Ausweichen für Fußgänger ist jetzt schon schwierig, wenn sich ein neuer Traktor (mit Arbeitsgeräten bis zu 2,7 m Breite) und ein Pkw begegnen. Es gibt keine Haltebucht für den Schulbus, kein ausgewiesener Platz für die Schulkinder, die auf den Bus warten, geschweige denn ein Bushäuschen als umsicherten Raum.
Radfahrer: der neue Radweg endet abrupt und zwingt die Radfahrer entweder die Straße zu überqueren um auf der linken Straßenseite zu schieben oder auf die Straße zu wechseln; beides ist keine ungefährliche Alternative.
Ich sehe ziemlich oft als Anwohnerin, dass hier Radfahrer unvermittelt auf die Straße wechseln. Bereits jetzt ist man als Autofahrer zum Ausweichen gezwungen, wenn ein „neuer/breiter“ Traktor entgegenkommt.
Wie können hier verstärkter Schwerlastverkehr und Traktoren mit Überbreite oder sich entgegenkommende LKWs Platz finden? Die Straße ist hierzu nicht geeignet. Bei angegebenen 35 LKW Fahrten müssen wir mit 70 Fahrten (Hin- und Rückfahrt) rechnen. Die ist den Anwohnern und der Straße nicht zuzumuten.
Ich bitte inständig um eine Ortsbegehung der Entscheider, gerne morgens, mit Gepäck an den Händen, um sich ein konkretes Bild der Situation machen zu können und eine jetzige Situation geschuldete Entscheidung zu treffen.
Abwägung:
Hinsichtlich der ergangenen Abwägung zur erwähnten Stellungnahme vom 02.11.2023 (Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) wird an dieser Stelle auf die Beschlussfassung vom 15.11.2023 verwiesen.
Es wurden zum 2. Verfahrensschritt weitere Gutachten erstellt bzw. fortgeführt. Diese wurden mit den entsprechenden Fachstellen abgestimmt und befürwortet.
Gemäß schalltechnischer Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair GmbH vom 26.01.2024 (Projekt-Nr. 7760.2/2021-TM) sind unzulässige Immissionen nicht zu befürchten. Die zulässigen Immissionsrichtwerte (IRW) nach Ziffer 6.1 TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - aktuelle Fassung 2017) bleiben um mindestens 19,6 dB(A) unterschritten. Die Beurteilungspegel liegen somit mehr als 10 dB(A) unter den IRW, so dass sämtliche Immissionsorte nicht im Einwirkbereich der Anlage i.S. Ziffer 2.2 nach TA Lärm liegen. Unzulässige Spitzenpegel (kurzzeitige Geräuschspitzen) treten schon abstandsbedingt nicht auf. Die maßgeblichen Immissionsorte (Ortsrand Ottersried) liegen mehr als 280 m zur Betriebsgrenze entfernt.
Im Ergebnis des Fachgutachten für Luftreinhaltung gilt es festzuhalten, dass unzulässige Staubimmissionen aufgrund der betrieblichen und topografischen Gegebenheiten nicht zu besorgen sind. Der erforderliche Stand der (Minderungs-)Technik ist erfüllt.
Auf die neu vorgebrachten Punkte der Stellungnahme wird nachfolgend eingegangen.
Fehlender Wasseranschluss/Entwässerungskonzept
Das anfallende Niederschlagswasser von den Dachflächen wird zur weiteren Verwendung in Zisternen gesammelt. Überschüssiges Niederschlagswasser wird in das geplante Sickerbecken zur Versickerung eingeleitet. Das gesammelte Regenwasser ist ausreichend, um die Sortier- und Brecheranlage für die geplanten Einsatzzeiten ausreichend mit Wasser zu versorgen. Der Betrieb technischer Anlagen, welche einer Berieselung zur Stauniederschlagung benötigen, dürfen nur bei ausreichend vorhandenem Wasser betrieben werden. Hierfür hat der Betreiber stets Sorge durch geeignete Maßnahmen zu treffen, auch bei regenarmen Sommern. Die geplante WC-Anlage wird autark betrieben und erhält einen eigenen Wasser- und Abwassertank, der durch eine Fachfirma entsorgt wird.
In Abstimmung mit dem WWA Ingolstadt wurde ein entsprechendes Entwässerungskonzept für Niederschlagswasserbeseitigung erstellt. In diesem Konzept wurde auch ein entsprechendes Starkregenereignis berücksichtigt. In die vorhandenen Sickerbecken wird das Niederschlagswasser der Hof-, Lager -und Dachflächen zur Versickerung eingeleitet. Kontaminiertes Wasser fällt in diesen Flächen nicht an. Die Sickerbecken wurden nach dem vom WWA geforderten 5-jährigen Regenereignis dimensioniert. Zusätzlich wurde das Volumen der Becken so vergrößert, das diese ein 100jähriges Regenereignis aufnehmen können, damit die anliegenden Nachbargrundstücke geschützt sind. Eine Ableitung über öffentliche Gräben außerhalb des Betriebsgeländes erfolgt nicht.
Betriebszeiten
Es ist ausschließlich ein Betrieb zur Tagzeit (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zulässig. Nachts (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) ist ein Betrieb unzulässig. Die Werte ergeben sich aus der gesetzlichen Norm „TA Lärm“ (Ziffer 6.4). In der Betriebsbeschreibung (im Anhang zur Begründung des Bebauungsplanes) wird hierauf näher eingegangen. Für den Betrieb der Anlage bedarf es zudem einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit entsprechenden Auflagen seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen.
Betriebszeiten, Beurteilungspegel, Spitzenpegel sind gemäß schalltechnischer Untersuchung konform der TA Lärm. Brecherzeiten wurden bereits freiwillig seitens der Betreiberin eingegrenzt (7-20 Uhr statt 6-22 Uhr und Brechertage ≤ 10 jährlich).
Abwehrender Brandschutz
Die Fachstelle des abwehrenden Brandschutzes wurde am Verfahren beteiligt und hat die notwendige Löschwassermenge vorgegeben. Das erstellte Löschwasserkonzept berücksichtigt diese Vorgaben und wurde von der Fachstelle geprüft und freigegeben. Die örtliche Feuerwehr wurde ebenfalls beteiligt und dem Konzept zugestimmt.
Straßenschäden
Am 06.04.2022 hat der Gemeinderat den Landkreis aufgefordert, die Kreisstraße PAF 21 im Bereich der Ortsdurchfahrt Ottersried aufgrund des schlechten baulichen Zustandes sowie der mangelnden Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger (fehlender Gehweg) zu sanieren. Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen hat nun in seiner Sitzung am 12.06.2024 beschlossen, dass für die Ortsdurchfahrt Ottersried eine Grunderwerbsplanung für einen straßenbegleitenden Gehweg innerorts erstellt werden soll.
Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer durch Schwerlastverkehr
Für die Beurteilung der zulässigen Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten beauftragt, in dem auch die zu erwartenden Verkehrsbewegungen enthalten sind. Die kontinuierliche Zunahme des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen allgemein, im speziellen auf überörtlichen Straßen wie der Kreisstraße PAF 21 in Ottersried, Gambach und Rohrbach, ist ein grundsätzliches Belastungsthema für die Kommunen und ihre Anwohner. Hier besteht generelles Verständnis für die subjektive Kritik unmittelbar betroffener Anlieger über die Zunahme an Fahrzeugbewegungen. Die zusätzlich zu erwartenden Verkehrsbewegungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben tragen – rein objektiv gesehen - hier jedoch nur einen untergeordneten Teil im Verhältnis des täglichen Verkehrsaufkommens an der Kreisstraße bei. Dies erscheint aus gemeindlicher Sicht daher grundsätzlich noch als vertretbar.
Am 06.04.2022 hat der Gemeinderat den Landkreis aufgefordert, die Kreisstraße PAF 21 im Bereich der Ortsdurchfahrt Ottersried aufgrund des schlechten baulichen Zustandes sowie der mangelnden Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger (fehlender Gehweg) zu sanieren. Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen hat nun in seiner Sitzung am 12.06.2024 beschlossen, dass für die Ortsdurchfahrt Ottersried eine Grunderwerbsplanung für einen straßenbegleitenden Gehweg innerorts erstellt werden soll.
Weiteres gemeinsames Ziel der Gemeinde und des Landkreises ist die Fortsetzung des straßenbegleitenden Radweges zum Schutz der Radfahrer an der Kreisstraße. Hierzu laufen bzw. sind Grunderwerbsverhandlungen bereits abgeschlossen, so dass der Landkreis den Bau des Radweges fortsetzen kann.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist nicht erforderlich.