Beschluss über die Höhe des Erfrischungsgeldes zur Bundestagswahl 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 27.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 23.02.2025 wird voraussichtlich die vorgezogene Bundestagswahl stattfinden. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. In § 10 Bundeswahlordnung lautet die Empfehlung, dass für den Vorsitzenden des Wahlvorstandes 35,-- € an Erfrischungsgeld zu bezahlen wäre. 

Beschluss

Für die Bundestagswahl 2025 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 10:10 Uhr