Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö 2.2.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Auf die immissionsschutzfachliche Stellungnahme vom 18.09.2017 wird hingewiesen. Es liegt eine „Gutachterliche Stellungnahme zu Blend- und Reflexionsverhältnissen eines Solarparks in Ottersried Freistaat Bayern“ der PSP-Consulting GmbH, Zwickau, Stand 22.11.2017 vor. Die gutachterliche Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass ein Reflexionspotenzial durch den Photovoltaikpark vorhanden ist und Sichtschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Sichtschutzmaßnahmen aus der gutachterlichen Stellungnahme wurden im Bebauungsplan festgesetzt.
Unter der Voraussetzung, dass die Festsetzung 9.1. Satz 1 „Von den Modulen darf keine andauernde Blendwirkung ausgehen“ auch dem Schutz der Bewohner von Ottersried und Gambach dient, bestehen seitens des Immissionsschutzes keine Einwände gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ der Gemeinde Rohrbach.

Abwägung:
Die genannte immissionsschutzfachliche Stellungnahme vom 18.09.2017 kam zu dem Schluss: „Auf Grund der großen Entfernung zu den nächsten Immissionsorten (Gambach und Ottersried), der Aufstellung in südlicher Richtung und der Festsetzungen unter Punkt 9 des Bebauungsplanes bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried" der Gemeinde Rohrbach.“

Die genannten erforderlichen Sichtschutzmaßnahmen wurden, wie in der Stellungnahme richtig dargestellt, in die Festsetzungen eingearbeitet. Die genannte Festsetzung bezieht sich auch auf die Siedlungsflächen. Sie kann zur Klarstellung redaktionell ergänzt werden: „Von den Modulen darf keine andauernde Blendwirkung auf Siedlungs- oder Verkehrsflächen ausgehen. Die „Gutachterliche Stellungnahme zu Blend- und Reflexionsverhältnissen eines Solarparks in Ottersried Freistaat Bayern“ der PSP-Consulting GmbH, Zwickau, Stand 22.11.2017, ist hierbei zu beachten.“

Es wird somit davon ausgegangen, dass die Voraussetzung des Immissionsschutzes erfüllt ist und keine Einwände bestehen.

Beschluss

Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen und dem Abwägungsvorschlag zugestimmt. Die oben genannte redaktionelle Änderung wird in die Endfassung des Bebauungsplanes eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2018 10:00 Uhr