Diskussion und Entscheidung über Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm" *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ betreffend die Parzelle Fl.Nr. 933/1, Gemarkung Rohrbach (Im Gellert 5a und 5b) vor. Es soll auf dem Grundstück (Größe 1.000 m²) mit einem Einzelhaus im Bestand im östlichen freien Gartenbereich ein Doppelhaus mit Garagen errichtet werden. Der Bauausschuss stimmte einer entsprechenden Bauvoranfrage zu. Nachdem der Bebauungsplan für den zur Bebauung vorgesehenen Bereich jedoch keine Baugrenzen enthält (da das Grundstück bei BPL-Aufstellung bereits bebaut war), sieht das Landratsamt hier keine rechtliche Möglichkeit zur Erteilung einer Befreiung. Den weiteren beantragten Befreiungen
- Überschreitung Wandhöhe (max. 7,10 m statt max. Traufhöhe 6,50 m)
Drehung Firstrichtung (Nord-Süd statt Ost-West)
Überschreitung Wandhöhe der Garagen (3 m statt max. Traufhöhe 2,75 m)
würde das Landratsamt dagegen entsprechen.
Es handelt sich hier um einen sehr alten Bebauungsplan (rechtkräftig seit 17.07.1973) mit bereits 5 ergangen Änderungen in den Jahren 1976-1987 (allesamt Anpassung von Bauräumen betreffend). Es stellt sich daher die Grundsatzfrage, ob der BPL nur für das eine Grundstück angepasst werden soll (städtebaulich schwierig zu begründen) oder ob der BPL ggf. aufgehoben werden soll. Der BPL-Geltungsbereich („Im Gellert“ und „Im Gabis“) ist bis auf wenige Baulücken vollständig bebaut sowie sind die im BPL enthaltenen Festsetzungen sicherlich nicht mehr allesamt zeitgemäß, was in der Praxis zu vielen Befreiungsanträgen und Problemen führt. Alternativ könnte der BPL auch zu einem einfachen BPL geändert werden, um nur wenige Festsetzungen (z.B. Gebietsart, Anzahl der Wohneinheiten, Stauraum vor Garage etc.) abzusichern.
Es bedarf daher einer Grundsatzdiskussion bzw. –entscheidung im Gemeinderat.
Beschluss
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, den Bebauungsplan Nr. 5 „An der Ilm“ in einen einfachen Bebauungsplan mit noch festzulegenden einzelnen Festsetzungen zu ändern.
Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Durchführung des Verfahrens ein Planungsbüro zu beauftragen und den Änderungsentwurf vorbereiten zu lassen. Die Details des Verfahrens werden im Vorfeld nochmals mit dem Landratsamt Pfaffenhofen abgestimmt. Anschließend erfolgt eine erneute Vorlage im Gemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Datenstand vom 11.04.2018 15:32 Uhr