Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Gambach“ (im Parallelverfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes) beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan wurde vom Planungsbüro Neidl+Neidl, Sulzbach-Rosenberg, sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro Naturgutachter, Freising, ausgearbeitet. Als weitere Unterlagen wurden eine geotechnische Stellungnahme zur Fundierung (Fa. SL Rack GmbH) sowie ein Blendgutachten (Büro Sonnwinn) erstellt. Die Billigung des Bebauungsplanentwurfes mit Anlagen erfolgte nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) in der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2024.
Der Bebauungsplanentwurf mit den bezeichneten Anlagen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen hat in der Zeit vom 16.09.2024 bis einschließlich 23.10.2024 in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). In diesem Zeitraum konnten die Verfahrensunterlagen eingesehen werden und es bestand die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis 23.10.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Aufgrund eines zeitweisen Ausfalls der Internetveröffentlichung des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 2 BauGB) – die Internetveröffentlichung der parallelen Auslegung der 12. FNP-Änderung war hiervon nicht betroffen – wurde der komplette Schritt der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt. Die Verfahrensunterlagen lagen in der Zeit vom 07.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 wiederholt in der Gemeindeverwaltung öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB). In diesem Zeitraum konnten erneut die Verfahrensunterlagen eingesehen werden und es bestand die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt bis 11.12.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (einschl. der Wiederholung) sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:
Behörden und Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken):
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen (Schreiben vom 11.10.2024)
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern (Schreiben vom 24.09.2024)
- Bayer. Bauernverband (Schreiben vom 16.09.2024 + 28.11.2024)
- IHK für München und Oberbayern (Schreiben vom 23.10.2024 + 10.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung (Schreiben vom 11.10.2024 + 25.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz (Schreiben vom 23.09.2024 + 20.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 15.10.2024 + 20.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz (Schreiben vom 14.10.2024 + 19.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Wasserrecht (Schreiben vom 18.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Brandschutzdienststelle (Schreiben vom 13.10.2024 + 10.11.2024)
- Landkreis Pfaffenhofen – Kreiseigener Tiefbau (Schreiben vom 18.09.2024 + 07.11.2024))
- Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (Schreiben vom 20.11.2024)
- Markt Reichertshofen (Schreiben vom 22.10.2024)
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 01.10.2024 + 06.11.2024 + 22.01.2025)
- Freiwillige Feuerwehr Rohrbach (Schreiben vom 21.11.2024)
Behörden und Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen ohne Anregungen oder Bedenken):
- Handwerkskammer für München und Oberbayern (Schreiben vom 23.10.2024 + 12.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Denkmalschutz (Schreiben vom 17.09.2024 + 25.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Veterinäramt (Schreiben vom 18.09.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – KUS (Schreiben vom 27.09.2024 + 27.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Kreisheimatpflege (Schreiben vom 16.09.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Kommunale Angelegenheiten (Schreiben vom 11.10.2024 + 02.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Verkehrswesen (Schreiben vom 11.10.2024 + 04.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Energie und Klimaschutz (Schreiben vom 17.09.2024 + 07.11.2024)
- Planungsverband Region Ingolstadt (Schreiben vom 16.09.2024 + 12.11.2024)
- Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt (Schreiben vom 26.11.2024)
- Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH (Schreiben vom 11.10.2024 + 29.11.2024)
- Gemeinde Pörnbach (Schreiben vom 02.10.2024)
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab, so dass hiermit von diesen Fachstellen Einverständnis mit der Planung angenommen wird:
- Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
- Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach
- Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
- Bayernwerk Netz GmbH
- Inexio GmbH
- IHK für München und Oberbayern
- Landratsamt Pfaffenhofen – Gesundheitsamt
- Anumar Solar GmbH
- Deutsche Telekom
- E.ON Netz GmbH
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen
- Stadt Pfaffenhofen
- Stadt Geisenfeld
- Markt Wolnzach
Stellungnahmen von Bürgern:
Es wurde teilweise zu den beiden Bauleitplanverfahren „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 Solarpark Gambach“ sowie „12. Änderung des Flächennutzungsplanes“ (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben bzw. war die Zuordnung der Stellungnahme ausschließlich zu einem der beiden Verfahren inhaltlich nicht eindeutig möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit und – sicherheit werden die nachfolgenden Stellungnahmen jeweils in beiden Verfahren (Bebauungsplan- und FNP-Ebene) abgehandelt. Abwägungsvorschläge, die sich auf Anregungen zum Flächennutzungsplan beziehen (formale Abwägung erfolgt auf FNP-Ebene), sind vollständigkeitshalber auf Bebauungsplan-Ebene nachrichtlich dargestellt.
- Bürger 1 (Schreiben vom 24.10.2024 + 10.12.2024)
- Bürger 2 (Schreiben vom 23.10.2024 + 10.12.2024)
- Bürger 3 (Schreiben vom 22.10.2024 + 10.12.2024)
- Bürger 4 (Schreiben vom 22.10.2024)
- Bürger 5 (Schreiben vom 22.10.2024)
- Bürger 6 (Schreiben vom 23.10.2024)
- Bürger 7 (Schreiben vom 21.10.2024)
- Bürger 8 (Schreiben vom 21.10.2024)
- Bürger 9 (Schreiben vom 23.10.2024 + 11.12.2024)
- Bürger 10 (Schreiben vom 21.10.2024)
- Bürger 11 (Schreiben vom 23.10.2024)
- Bürger 12 (Schreiben vom 23.10.2024 + 10.12.2024)
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen: