Bürger 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 7.1.12

Sachverhalt

Stellungnahme:
In Ihrer Auslegung in der Anlage "Begründung" beschreiben Sie explizit, was die obersten Zielsetzungen des Vorhabens der Fa. Schneider sind. Sie beschreiben darin auch, dass aufgrund der aktuellen Planung und den darin enthaltenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen keine Gefahr für die Schutzgüter besteht. Dies sehen wir als Bürger der Gemeinde Rohrbach anders. Außer dem Gutachten, das von der Fa. Schneider bezahlt wurde, gibt es keine Grundlage wie man diesen wesentlichen Punkt auch anders lösen könnte. Was wäre die Auswirkung auf die Gutachten, wenn die erforderlichen Maschinen und deren Betrieb innerhalb von Hallen betrieben wird? Dies ist keineswegs berücksichtigt.

Bitte bedenken Sie bei Ihren Abwägungen die Folgen für Ihre Entscheidung. Vielen Dank.


Abwägung:
Die Ausführungen zu den Gutachten sind nicht Gegenstand der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen waren nur zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (in den Verfahrensunterlagen jeweils in ROT dargestellt) zulässig) und werden somit keiner weiteren Abwägung unterzogen.

Es sei an dieser Stelle jedoch nachrichtlich darauf hingewiesen, dass die beigebrachten Sachverständigengutachten von der behördlichen Fachstelle fachlich und inhaltlich akzeptiert wurden, sogar ein Gegengutachten zur Plausibilitätsprüfung i.R. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eingefordert werden. Die Kostenübertragung auf den Anlagenbetreiber ist i.S. der kommunalen Haushaltskassen sowie der Bürger und Steuerzahler legitim und gängige Praxis. Sie ist nicht - wie hier die Deutung der Aussage vermuten lässt - gleichzusetzen mit einem „Gefälligkeitsgutachten“.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2025 07:40 Uhr