Beschlussfassung über die Bildung von Arbeitskreisen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 10

Sachverhalt

Um den im Wahlkampf mehrheitlich formulierten Anspruch auf Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit bzw. der Bürgerbeteiligung Wunsch zu tragen, wurden folgende strukturelle Änderungen vorgeschlagen. Diese werden bei einer Genehmigung im Gemeinderat auch in die Hauptsatzung aufgenommen (bisherige Bezeichnung war „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“). Der Vorsitzende informierte kurz über die wesentlichen Schwerpunkte der einzelnen Arbeitskreise.

1) 1Der Gemeinderat bestellt folgende „Bürger-Arbeitskreise“:

a) Senioren und Menschen mit Behinderung
b) Jugend und Familie
c) Energie
d) Ortsbild
e) Kultur
f) Gewerbe

2In jedem Bürger-Arbeitskreis muss mindestens ein vom Gemeinderat zu benennendes Mitglied vertreten sein. 3Ein Mitglied aus dem Bürger-Arbeitskreis hat in den Gemeinderatssitzungen für ihre Arbeitskreisthemen ein Rederecht.

2) 1Der Gemeinderat bestellt folgende „Arbeitskreise“:

a) Alte Schulturnhalle
b) Feuerwehr
c) Ortsentwicklung
d) Ortsmitte Rohrbach

2In jedem Arbeitskreis muss jede Fraktion mit mindestens ein, höchstens zwei vom Gemeinderat zu benennende Mitglieder, sowie optional dem FDP-Mitglied, vertreten sein. 3Im Übrigen können bedarfsweise externe Beteiligte berufen werden. 4Den Vorsitz in den Arbeitskreisen führt der erste Bürgermeister. 

3) 1Bei Bedarf können weitere Bürger-Arbeitskreise und Arbeitskreise gebildet werden. 2Die Bürger-Arbeitskreise und die Arbeitskreise sind beratend tätig und können Beschlussempfehlungen erarbeiten. 3Beschlüsse erfolgen ausschließlich im Gemeinderat oder in den beschließenden Ausschüssen gemäß GeschO der Gemeinde (im Rahmen derer Kompetenzen).


Über die Aufnahme der Tätigkeiten der jeweiligen Arbeitskreise wird zur gegebenen Zeit entschieden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die oben beschriebene Struktur und die Gründung der oben vorgeschlagenen „Bürger-Arbeitskreise“ und der weiteren „Arbeitskreise“. Die Arbeitskreise sind beratend tätig. Beschlüsse erfolgen ausschließlich im Gemeinderat oder in den beschließenden Ausschüssen gemäß GeschO der Gemeinde (im Rahmen derer Kompetenzen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2020 16:36 Uhr