Tektur zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 2 Doppelhäusern mit Nebengebäude, Fl.Nrn. 993 und 978/2, Gemarkung Rohrbach (Sportweg 4 und 6) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 27.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke (Fl.Nr. 993/1, Größe 745 m² und Fl.Nr. 978/2, Größe 557 m²) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“.
In der Bauausschusssitzung vom 03.02.2020 wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 2 Doppelhäusern behandelt, auf die Sitzungsniederschrift wird verwiesen.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde zu dem Antrag verweigert, da aus Sicht der Gemeinde durch die geplante Errichtung des Zwischenbaus (Treppenhaus für alle 4 Doppelhaushälften) vom Charakter nach ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten entsteht, welches laut Bebauungsplan nicht zulässig ist. Zudem wurde die Anfahrbarkeit eines Stellplatzes kritisch gesehen.
Der Bauherr hat daraufhin eine Tektur zu dem Vorhaben eingereicht. Laut der Tektur entfällt der Zwischenbau und wird durch ein Abstellgebäude (3 m Höhe lt. Schnittdarstellung) ersetzt. Zudem wurde eine Wohneinheit gestrichen (Haus 1, 3 u. 4 je 2 WE, Haus 2 1 WE), so dass der von uns kritisch gesehene Stellplatz entfällt.
Laut Schreiben des Landratsamtes ist das Vorhaben in der gegenständlich vorliegenden Fassung genehmigungsfähig bei erneutem verweigern des Einvernehmens sind Sie angehalten das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzten. Der Gemeinde wurde nochmal Gelegenheit gegeben über das Einvernehmen zu entscheiden.
Im Beschluss der Sitzung wurde bereits das Einvernehmen in Aussicht gestellt, wenn der Zwischenbau als gemeinsames Treppenhaus entfällt bzw. nur den beiden mittleren Haushälften zugeordnet ist. Daher wurde das gemeindliche Einvernehmen im Wege der laufenden Verwaltung erteilt.
Der Bauausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
Datenstand vom 16.12.2020 16:12 Uhr