Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Vorhaben. Die Untere Naturschutzbehörde begrüßt die Idee des Konzeptes Innenentwicklung vor Außenentwicklung zur Eindämmung des Flächenverbrauches.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Abrissen von alten Gebäuden diese vorab auf eine Lebensraumeignung von Fledermäusen und gebäudebrütenden Vögeln geprüft werden sollen, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG zu vermeiden.
Ebenso sollte im Zuge der Sanierungen und Neubauten auf bestehende Gehölze bei der Planung entsprechend Rücksicht genommen werden. Vor allem ältere Gehölze tragen enorm zum Landschafts-/Ortsbild und somit zur Erholung der Bevölkerung bei. Die in der Grafik „Freiraumstruktur“ der Feinuntersuchung dargestellten Ortsbildprägenden Gehölzbestände können hierfür als guter Anhaltspunkt dienen.
Abwägung:
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich hierbei um Punkte, die bei der Umsetzung von Bauvorhaben nach den einschlägigen Rechtsvorschriften ohnehin Anwendung finden. Einer gesonderten Aufnahme in die Sanierungssatzung bedarf es daher aus Sicht der Gemeinde nicht. An der Planung wird daher weiterhin unverändert festgehalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. An der Planung wird weiterhin unverändert festgehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.03.2021 11:53 Uhr