Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Vorhaben. Folgendes wird gefordert:
- Die artenschutzrechtliche Prüfung (saP) gem. § 44 BNatschG ist nachzureichen. In der Begründung und Umweltbericht wird mitgeteilt, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) nach dem ersten Verfahrensschritt durchgeführt wird.
- Die Ausgleichsflächen- und Maßnahmen gem. § 15 Nr. 2 BNatschG sind nachzureichen. In der Satzung zum Bebauungsplan heißt es, dass die Ausgleichsflächen- und Maßnahmen außerhalb des Plangebietes bis zum nächsten Verfahrensschritt abschließend geklärt werden.
- Es ist eine durchgängige Baumpflanzung im Straßenraum durchzuführen. Begründung: Eine angemessene Durchgrünung sorgt für eine Minimierung, gemäß § 15 Abs. 1 BNatschG, der Beeinträchtigung des Schutzguts Landschaftsbild.
- Der Punkt „Dem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan gemäß den Festsetzungen beizufügen" ist in die Grünordnung mit aufzunehmen. Begründung; Gemäß den Punkt 10.2.1 der textlichen Festsetzungen der Satzung ist je angefangene 350 m² Grundstücksfläche ein heimischer Laubbaum zu pflanzen. Um die Umsetzung prüfen zu können oder um festzustellen, ob die vorgeschriebene Grünpflanzung überhaupt umgesetzt wurde, wird ein Freiflächengestaltungsplan benötigt. Andernfalls kann die Umsetzung der Pflanzungen nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden.
Eine abschließende naturschutzfachliche Stellungnahme kann erst nach Eingang der fehlenden Unterlagen abgegeben werden.
Hinweise:
- Spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses muss die dauerhafte Funktion der Ausgleichsfläche gesichert sein. Dies geschieht durch Eintragung von Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch. Die Eintragung zugunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch die betroffene untere Naturschutzbehörde, ist zweckmäßig, weil die Gemeinde damit von Kontrollaufgaben und Zivilrechtsverfahren entlastet und ein Gleichlauf privatrechtlicher und hoheitlicher Zuständigkeiten erreicht wird. Die Eintragung kann auch gemeinsam zugunsten des Freistaates Bayern und der Gemeinde oder allein zugunsten der Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde hat dazu die untere Naturschutzbehörde rechtzeitig zu informieren. Entbehrlich ist eine dingliche Sicherung nur bei Grundstücken im Eigentum der Gemeinde wegen deren Verpflichtung nach Art. 1 BayNatSchG ihre Grundstücke im Sinn der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu bewirtschaften
- Die Ausgleichsflächen sind von der Gemeindeverwaltung unverzüglich nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans an das Ökoflächenkataster (ÖFK) des Landesamts für Umwelt weiterzuleiten. Der elektronische Meldebogen kann unter https://www.oefk.bavern.de/oeko/ abgerufen werden.
Abwägung:
Zu 1. bis 3.:
Die saP wurde zwischenzeitlich durchgeführt und die CEF und Ausgleichserfordernisse ermittelt. Das Ergebnis wird in der Bauleitplanung berücksichtigt. Die CEF-Maßnahmen werden ebenso wie die Ausgleichsflächen im Bebauungsplan festgesetzt. Die Erschließungsplanung wurde ebenfalls durchgeführt. Mögliche Baumstandorte werden in den Bebauungsplan übernommen und entsprechend festgesetzt.
Zu 4.:
Der § 9 BauGB sieht nicht vor, weitere Anforderungen an die Eingabeplanung festzusetzen. Aufgrund der Festsetzung von Einzelbäumen ist es nach Fertigstellung der Baumaßnahme durchaus möglich, festzustellen, ob die Pflanzmaßnahmen umgesetzt wurden. Alleine ein zusätzlicher Freiflächengestaltungsplan sichert die Einhaltung der Vorschriften der Bauleitplanung nicht.
Zu den Hinweisen:
Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Grundstücke für die ökologischen Ausgleichsflächen werden im Eigentum der Gemeinde verbleiben, so dass eine dingliche Sicherung nicht erforderlich wird. Die Ausgleichsflächen werden nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes entsprechend an das Ökoflächenkataster gemeldet.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr