Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Gemeinde will mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 42 ein allgemeines Wohngebiet in Anschluss an das bereits bestehende Wohngebiet (BP 37) verwirklichen. Der Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 43/4, 43/5, 44, 61, 70, 70/6, 247, 248, 249, 250, 252, 253 sowie Teilflächen der FlNrn. 249, 254, 255/1, 256 und 2076 jeweils Gemarkung Rohrbach. Eine schalltechnische Untersuchung ist nicht nötig, da es zum BP Nr. 37 eine Untersuchung gibt, die die Verträglichkeit des Supermarktes mit der bereits näher gelegenen Wohnbebauung nachweist.
Der Schutzabstand zu den umliegenden Hopfengärten im Süden und Westen des Plangebietes sind mit 50 m in der Planzeichnung eingetragen und können eingehalten werden. Der Hinweis für Wärmepumpen ist mit aufgenommen (textliche Festsetzungen Punkt 12). Auch die landwirtschaftliche Umgebung wurde berücksichtigt (Satzung Hinweise Nr. 3.1).
Der unter textliche Hinweise unter Punkt 3.2 genannte Hinweis zu Wärmepumpen-Systeme gehört zum Fachbereich Wasserwirtschaft und nicht unter den Punkt Immissionsschutz.
Aus Sicht des Immissionsschutzes kann dem o.g. Bebauungsplan Nr. 42 zugestimmt werden.
Folgendes sollte berichtigt werden:
Unter textliche Hinweise unter Punkt 3.2 genannte Hinweis zu Wärmepumpen-Systeme gehört zum Fachbereich Wasserwirtschaft und nicht unter den Punkt Immissionsschutz.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der aufgeführte Hinweis zu Punkt 3.2 wird berichtigt. Weitere Änderungen an der Planung ergeben sich nicht.
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird stattgegeben und die Unterlagen entsprechend geändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr