Landwirtschaftliche Rekultivierung, Fl.Nr. 35, Gemarkung Gambach *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 08.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die zur landwirtschaftlichen Rekultivierung vorgesehene Teilfläche der Fl.Nr. 35 Gemarkung Gambach ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und liegt planungsrechtlich gesehen im Außenbereich.
Der Antragsteller plant auf der Fl.Nr. 35 Gemarkung Gambach auf einer Teilfläche von 7.879 m² eine Aufschüttung des natürlichen Geländes. Die Fläche soll mit 18.021 m³ Aushubmaterial von den Brückenbauwerken der A9 aufgeschüttet werden, den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass Auffüllungen bis zu einer Höhe von max. 4,85 m geplant sind.
Grundsätzlich bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegenüber der geplanten Aufschüttung, allerdings muss gewährleistet sein, dass den angrenzenden Nachbargrundstücken keine Nachteile durch den Abfluss von Oberflächenwasser durch die Geländeveränderung entstehen.
Schäden die in Zusammenhang mit der Maßnahme an der öffentlichen Ortsstraße entstehen sind vom Bauherrn zu tragen. Eine Beweissicherung der Straße ist vor Beginn der Maßnahme mit Abstimmung der Gemeinde Rohrbach durchzuführen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
Datenstand vom 21.04.2021 15:05 Uhr