Errichtung eines Carports und Einfriedung, Fl.Nr. 1018/14, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Str. 2a) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 20.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 1018/14, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan teilweise als Dorfgebiet, Grünfläche und landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Der Antrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 29.06.2020 zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens behandelt. In der Sitzung wurde zur Errichtung des Carports das Einvernehmen erteilt, hinsichtlich der geplanten Einfriedung wurden Bedenken bezüglich der Höhe insbesondere der Wirkung des Ortsbildes geäußert und das Einvernehmen verweigert.
Das Landratsamt Pfaffenhofen teilt uns mit Schreiben vom 08.03.2021 mit, dass aus Ihrer Sicht das Vorhaben genehmigungsfähig ist und das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen wäre.
Uns wird nochmals die Gelegenheit gegeben über das gemeindliche Einvernehmen erneut zu entscheiden.
Aufgrund der aktuellen Planung und den neuen Eingabeplänen wird die Einfriedung nicht mehr wie ursprünglich geplant auf der Stützwand errichtet, sondern um ca. 0,25 m weiter ins Grundstück versetzt. Somit wäre die Errichtung der Einfriedung in Höhe von 2,00 m gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a BayBO sogar verfahrensfrei möglich.
Von den im Rahmen der Prüfung des Antrags durch das Landratsamt Pfaffenhofen beteiligten Fachstellen (Staatliches Bauamt und Untere Denkmalschutzbehörde) wurde das Vorhaben ebenfalls positiv gewertet. Von einer negativen Wirkung auf das Ortsbild ist laut Baugenehmigungsbehörde wohl nicht auszugehen. Dem Vorhaben kann daher aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6
Datenstand vom 08.06.2021 16:06 Uhr