Errichtung eines Gartengerätehauses, Fl.Nr. 178/1, Gemarkung Rohr (Rinnberg 25) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 09.12.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 178/1 Gemarkung Rohr kann aus gemeindlicher Sicht auf Grund der topografischen Hanglage in Form einer Kesselwirkung bei wohlwollender Auslegung dem Innenbereich zugeordnet werden (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB).  Im Flächennutzungsplan ist die Fl.Nr. 178/1, Gemarkung Rohr als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Gartengerätehauses (Grundmaße 12,64 x 6,64 m, Pultdach mit 5° Dachneigung, Wandhöhe 3,50 bzw. 4,08 m) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die bauliche Nebenanlage. Eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes liegt ebenfalls nicht vor. 

Die Erschließung bleibt gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern.
Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2022 16:46 Uhr