Datum: 11.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 06.11.2024 und 27.11.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die Niederschriften sind im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Beschluss
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 06.11.2024 und 27.11.2024 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Wasserversorgung Waaler Gruppe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Beschluss über Finanzierung des Ausbaus der Brunnen VI, VII und VIII im Gewinnungsgebiet "Feilenforst" bei St. Kastl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
2.1 |
Sachverhalt
Im Zuge der Erschließung des neuen Gewinnungsgebietes „Feilenforst“ bei St. Kastl ist der weitere Ausbau der Brunnen VI, VII und VIII sowie die Errichtung der Rohwasserleitung zum Hochbehälter im Jahr 2025/2026 geplant.
Hierfür hat das Ingenieurbüro Kienlein dem Gemeinderat folgende Kostenschätzung vorgelegt:
Maßnahme
|
Nettokosten
|
Baunebenkosten
|
Nettoaufwand inkl. Baunebenkosten
|
Baumeister Brunnen VI -VIII
|
765.000,00 €
|
114.750,00 €
|
879.750,00 €
|
Tiefbau – Leitung u. Graben Brunnen VI - VIII
|
871.000,00 €
|
130.650,00 €
|
1.001.650,00 €
|
Tiefbau – Kabel Brunnen VI - VIII
|
455.000,00 €
|
68.250,00 €
|
523.250.00 €
|
Hydraulik – Brunnen VI - VIII
|
325.000 €
|
48.750,00 €
|
373.750,00 €
|
Elektro – Brunnen VI - VIII
|
255.000,00 €
|
38.750,00 €
|
293.250,00 €
|
Außenanlagen Brunnen VI - VIII
|
225.000,00 €
|
33.750,00 €
|
258.750,00 €
|
Gesamtkosten Brunnen VI - VIII
|
2.896.000,00 €
|
434.400,00 €
|
3.330.400,00 €
|
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um einen verbesserungsbeitragsfähigen Aufwand nach Art. 5 Abs.1 Satz 1 KAG.
Inklusive der Bohrung der Brunnen VI und VII im Jahr 2017 (Kosten in Höhe von 373.093,50 € und Brunnen VIII im Jahr 2018 (Kosten in Höhe von 222.843,27 € ergibt sich ein umlagefähiger Verbesserungsaufwand von 3.926.336,77 €.
Für die Finanzierung der Maßnahme über Verbesserungsbeitrag wurden seitens der Kommunalberatung Radlbeck drei Varianten errechnet.
Variante
VB : Gebühr
|
Wassergebühr
|
Verbesserungs-beitrag
|
Beitrag für Grundstücksfläche
|
Beitrag für Geschossfläche
|
100 : 0
|
3,55 €/m³
|
3.926.336,77 €
|
0,47 €/m²
|
1,66 €/m²
|
75 : 25
|
3,64 €/m³
|
2.944.752,58 €
|
0,35 €/m²
|
1,25 €/m²
|
50 : 50
|
3,72 €/m³
|
1.963.168,39 €
|
0,23 €/m²
|
0,83 €/m²
|
Bürgermeister Keck schlägt eine Finanzierung zu 100 % über Verbesserungsbeiträge vor. Die Verbesserungsbeiträge sollen in einer Rate im Herbst 2025 zuzüglich Schlussrate nach Abschluss des Projektes voraussichtlich im Frühjahr 2027 erfolgen. Aufgrund des Liquiditätsbedarfs der Gemeinde soll die Vorauszahlung 50 % der Gesamtkosten betragen.
Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme erst Mitte 2025 begonnen werden kann, so dass derzeit nicht absehbar ist, wann die Kosten tatsächlich anfallen werden. Eine Anpassung der Rate von 50 % soll Mitte 2025 überprüft und der Gemeinderat evtl. erneut damit befasst werden.
Frau Radlbeck von der Kommunalberatung Radlbeck wird an der Sitzung beratend teilnehmen.
Beschluss
Die Kosten für den Ausbau der Brunnen VI – VIII im Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ bei St. Kastl werden zu 100 % über Verbesserungsbeiträge finanziert. Die Verbesserungsbeiträge werden in einer Rate im Herbst 2025 und einer Schlusszahlung voraussichtlich im Frühjahr 2027 erhoben. Die Vorauszahlung beträgt 50 % der aktuellen Kostenberechnung. Eine Überprüfung der Rate findet Mitte 2025 statt, bei einer notwendigen Anpassung wird der Gemeinderat erneut damit befasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
2.2. Beschluss über Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ wird in einem vierjährigen Kalkulationszeitraum berechnet. Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2024, so dass für die Zeit ab 01.01.2025 die Gebühr zu berechnen war. Der Kalkulationszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2025 – 2028.
Der Verbesserungsaufwand für den Ausbau der Brunnen VI – VIII in beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand 3.926.336,77 €
Je nach Entscheidung über die Höhe der Verbesserungsbeiträge wirkt sich dies auf die Gebührenkalkulation wie folgt aus:
Variante
VB : Gebühr
|
Wassergebühr
|
Verbesserungs-beitrag
|
Beitrag für Grundstücksfläche
|
Beitrag für Geschossfläche
|
100 : 0
|
3,55 €/m³
|
3.926.336,77 €
|
0,47 €/m²
|
1,66 €/m²
|
75 : 25
|
3,64 €/m³
|
2.944.752,58 €
|
0,35 €/m²
|
1,25 €/m²
|
50 : 50
|
3,72 €/m³
|
1.963.168,39 €
|
0,23 €/m²
|
0,83 €/m²
|
Es wird davon ausgegangen, dass der Verbesserungsaufwand für den Ausbau der Brunnen VI – VIII im Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ bei St. Kastl inkl. Verlegung der Rohwasserleitung zum Hochbehälter zu 100 % über Verbesserungsbeiträge finanziert wird.
Bei der Neukalkulation der Wassergebühren der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ durch die Kommunalberatung Radlbeck und wurde unter dieser Annahme als bedarfsgerechte Gebühr bei gleichbleiben der Grundgebühr auf dem aktuellen Stand ein Betrag von 3,55 € je Kubikmeter entnommenen Wassers ermittelt. Dies entspricht einer Steigerung um 26 Cent (8 %) gegenüber der bisherigen Gebühr von 3,29 €/m³.
Geleichzeitig wird die Gebühr für die Entnahme von Bauwasser ohne Verwendung von Bauwasserzähler von bisher 0,18 € auf 0,19 € je Kubikmeter umbauten Raumes des zu errichtenden Gebäudes oder Gebäudeteiles angepasst. Dies entspricht einer Steigerung um 1 Cent (9 %).
Grund für den Anstieg sind deutlich höhere Gesamtkosten (Unterhalt, Netzerneuerungen gemäß Gemeinderatsbeschluss in Höhe von 1.000.000,00 €/Jahr, Finanzierung der Verbesserungsmaßnahme Neubau Hochbehälter zu 60 % über die Verbrauchsgebühr, sowie der Ausgleich der Unterdeckung aus den Vorjahren.
Die Unterdeckung aus den Jahren 2020 – 2024 betrug insgesamt 464.840,50 €.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) wurde entsprechend des Kalkulationsergebnisses angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
Dabei wird der Verbesserungsaufwand für den Ausbau der Brunnen VI – VIII im Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ bei St. Kastl inkl. Verlegung der Rohwasserleitung zu 100 % über Verbesserungsbeiträge finanziert.
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
2.3. Beschluss über Ausführungsvariante der Brunnenstuben der Brunnen VI, VII, VIII im Gewinnungsgebiet "Feilenforst" bei St. Kastl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.3 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 06.11.2024 wurde die Planung der Anbindung der Brunnen VI – IX genehmigt. Die Entscheidung über die Ausführung der Brunnenstuben für Brunnen VI – VIII wurde bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
In der Sitzung vom 06.11.2024 wurden für die Brunnenstuben Kosten je Ausfertigung zwischen 255.000 € und 275.000 € für vorgestellt.
Die Ausführung der Brunnenstuben wurde seitens des Ingenieurbüro Kienlein überarbeitet. Eine neue Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 150.000 €.
Dabei werden für die Baustelleneinrichtung, Bodenplatte, Erdarbeiten, Estrich & Fliese und Entwässerung Kosten von ca. 70.000,00 € bis 75.000,00 € geschätzt. Hinzu kommen noch Kosten für Blechdach, Spenglerarbeiten, Statik für Holzbauwerk, Schachtdeckel und Sicherheitstüre mit einer groben Kostenschätzung von 80.000 €. Damit ergeben sich Schätzkosten von ca. 150.000,00 € netto pro Brunnenstube.
Die Kosten für den Holzbau in Höhe von 80.000,00 € sind derzeit nicht bestätigt, so dass es sich hier lediglich um eine grobe Kostenschätzung handelt.
Die bestätigten Beträge und Unterlagen werden bis zur Gemeinderatssitzung am 11.12.2024 nachgereicht.
Die Kostenschätzung wurde bestätigt und stellt sich wie folgt dar:
Baustelleneinrichtung, Baustellensicherung, Erdarbeiten, Bodenplatte, Estrich- und Fliesenarbeiten (IB Kienlein)
|
70.000 €
|
Holzbauwerk mit Blechdach, Türe, Schachtdeckel, Spenglerarbeiten
(in Abstimmung mit Hr. Alt)
|
80.000 €
|
Außenanlagen mit Stabgitterzaun, ohne Unterkriechschutz
|
45.000 €
|
Erwartete Kosten [netto], vorbehaltlich behördlicher Auflagen
|
Ca. 195.000 €
|
Gegenüber der in der Sitzung vom 06.11.2024 vorgestellten Variante ergeben sich dadurch folgende Einsparungen:
Baumeisterarbeiten in Höhe von ca. 105.000 € je Brunnenstube
Außenanlagen von je 30.000 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ausführung der Brunnenstuben der Brunnen VI bis VIII im Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ bei St. Kastl in Holzbauweise gemäß vorliegender Kostenschätzung In Höhe von ca. 150.000,00 € je Brunnenstube und je 45.000 € für die Außenanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung gemäß vorliegender Planung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
3. Machbarkeitsstudie zum Gasthaus "Alter Wirt"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Information über Zwischenstand der Untersuchungen (IB Bergmann ist anwesend)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
Das Büro Bergmann berichtet in der Sitzung über den aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie zum Gasthaus Alter Wirt. Auf Basis der zusätzlichen Erkenntnisse aus den Abbrucharbeiten sowie dem abgeschlossenen Bericht zur bauhistorischen Untersuchung des Büros Hinz&Franz sind die Arbeiten weit vorgangeschritten. Ein erster Entwurf eines möglichen Nutzungskonzeptes samt Kostenrahmen wird vorgestellt.
Das Gebäude kann im Bestand brandschutztechnisch ertüchtigt und barrierefrei ausgebildet werden. Die zahlreichen bereits durchgeführten Umbaumaßnahmen geben bei der Sanierung größere Freiheit. Die Grundstruktur des historischen Hauptgebäudes (Stube, Flur, Metzgerei) muss jedoch erhalten werden. Das Dachgeschoss sollte nicht ausgebaut werden.
Neben dem reparaturbedürftigen historisch schützenswerten Dachstuhl weist der nicht denkmalgeschützte Fachwerk-Dachstuhl über dem Saal z.T. große Schäden und Setzungen auf. Dort stellt sich die Frage, ob eine Reparatur oder ein neuer Dachstuhl wirtschaftlicher ist. Dabei kommt es ganz wesentlich auf den Schädlingsbefall des Dachstuhls sowie möglicher vorhandener gesundheitsschädigender Holzschutzmittel an. Das Büro empfiehlt hier die Untersuchung durch einen Holzgutachter mit dem Ziel, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen festzulegen bzw. die Schadstofffreiheit des Holzes zu prüfen.
Die Machbarkeitsstudie kann bis ca. Ende Februar 2025 fertiggestellt werden einschließlich einer Kostenschätzung (+/- 30% Kostengenauigkeit). Damit sind die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung abgeschlossen.
Als Fördermittelgeber kommt die Städtebauförderung im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit grundsätzlich 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Betracht. Im Vorgespräch mit der Regierung von Oberbayern wurden sogar bis zu 80 % Förderquote in Aussicht gestellt. Reine Gasthäuser werden nicht gefördert, wohl aber Bürgerhäuser mit nicht gewinnorientiertem Charakter. Außerdem fördert zu einem geringeren Anteil das BLfD für den denkmalpflegerischen Mehraufwand und die KfW beim Heizungstausch / Anschluss an ein Wärmenetz. Konkrete Förderzusagen werden jedoch erst bei Vorliegen einer Kostenberechnung gegeben.
Als nächster Schritt auf dem Weg hin zu einer Fördermittelbeantragung wäre – den politischen Willen des Gemeinderats zur Sanierung des Gebäudes vorausgesetzt – analog zum Projekt „Feuerwehrhaus Rohr“ eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) notwendig, um eine von der Gemeinde mitgetragene, solide Planung inkl. Kostenberechnung zu erhalten. Hierbei sollten auch Fachplaner der Gewerke Elektro und HLS (Leistungsphase 1 – 3), ein Tragwerksplaner, Gastroplaner sowie ein Schadstoffgutachter eingeschaltet werden. Ein Energieberater wäre nur im Falle der Beantragung von KfW-Fördermitteln für Einzelmaßnahmen erforderlich.
Hierzu sollte die Verwaltung entsprechende Angebote einholen.
Außerdem sollte ein Arbeitskreis „Alter Wirt“ mit Vertretern des Gemeinderates, der Verwaltung, der Vereine (z.B. Theaterverein) und ggf. fachkundiger Bürger gegründet werden, um unter anderem folgende Fragen zu klären:
- Aufrechterhaltung der Saalnutzung, Fortbestand der Theaterbühne
Sanierung oder Teilabbruch/Neubau des Dachstuhls
Raumprogramm, Nutzungskonzept
Bei der Objektplanung gilt zu beachten, dass aufgrund der zu erwartenden Baukosten ein VgV-Verfahren spätestens ab der Lph 4 nötig sein wird. Dieses macht zeitlich aber erst dann Sinn, wenn die Entwurfsplanung (Lph 3) mit Kostenberechnung abgeschlossen sowie die Fördermittelkulisse geklärt ist und die politische Zeitplanung zur Umsetzung des Projektes feststeht.
Beschluss
Der Arbeitskreis „Alter Wirt“ wird gegründet und beauftragt, eine zwischen Gemeinde, Vereinen und Bürgern abgestimmte Vorplanung samt Kostenberechnung für die Sanierung des Gasthauses Alter Wirt zu erstellen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, Angebote für die Objektplanung, Leistungsphase 3, sowie die dazu notwendigen Fachplaner und Gutachter einzuholen und sie dem Gemeinderat vorzulegen.
Dem Arbeitskreis sollen angehören: Bürgermeister Keck, jeweils 1 Gemeinderat jeder Fraktion, 1 Mitglied des Theatervereins und zwei weitere sachkundige Bürger-/Vereinsvertreter, die vom Gemeinderat bestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.2. Beschluss zur Beauftragung gutachterliche Untersuchung des Dachstuhls
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
3.2 |
Sachverhalt
Zur weiteren Untersuchung des Dachstuhles hinsichtlich des Käferbefalles sowie enthaltener Schadstoffe wird die Beauftragung eines Holzgutachters erforderlich. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
zum Seitenanfang
4. Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 "Ottersrieder Straße West"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Ottersrieder Straße West“
das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden:
|
durch den nördlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Kreisstraße PAF 21, Fl.Nr. 260/17 Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach
|
im Osten:
|
durch den östlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 259 der Gemarkung Rohrbach
|
im Süden:
|
durch den südlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nr. 437/Tfl. der Gemarkung Rohrbach sowie durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 259, 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach
|
im Westen:
|
durch den westlichen Verlauf der Bebauungsplan-Geltungsbereichslinie durch die Fl.Nrn. 437/Tfl. und 260/17 Tfl. der Gemarkung Rohrbach
|
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 259, 437/Tfl., 260/17 Tfl., 2084 und 2014/Tfl. der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, ein „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO festzusetzen. Als Bebauung ist die Errichtung von zwei langgestreckten Baukörpern zur Schaffung von Wohnflächen (ambulant betreute Wohngemeinschaften, barrierefreie Wohnungen für Senioren und klassischer Wohnraum) sowie Gewerbeflächen (Einzelhandelsdienstleister) in der Gebietsart „urbanes Gebiet“ i.S. § 6a BauNVO vorgesehen.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Architekturbüro Gerlsbeck, Scheyern, beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss +Info Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB_Lageplan.pdf
zum Seitenanfang
5. Kinderhaus Tabeki - Genehmigung Mehrkosten Putzarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Bei der Sanierung des Kinderhauses Tabeki ist es zu einer Kostensteigerung bei dem Gewerk WDVS- Putz und Malerarbeiten der ausführenden Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Röntgenstraße 6 in 86368 Gersthofen gekommen.
Vom Gemeinderat wurden der Hauptauftrag, der Nachtrag NA1 sowie der Nachtrag NA2 mit einer Summe von 241.752,29 € brutto beauftragt. Die Schlussrechnung beläuft sich auf 306.418,65 € brutto.
Die Kostensteigerung beträgt daher 64.666,36 € brutto. Im Nachtragshaushalt waren hierfür 100.000,- € brutto eingestellt.
Die Kostensteigerung beruht auf Massenmehrungen und aus Leistungen welche nicht ausgeschrieben waren aber sich während des Baufortschritts als unabdingbar herausstellten. Insbesondere sind hier die Positionen
Pos. 2._.28 Dispersionssilikat-Fassadenfarbe
Pos. 3._.2 Kalkzementputz
Pos. 5._.1 Regiestunden Meister
Pos. 5._.2 Regiestunden Facharbeiter
Pos. 90.1.60 Grundputz aufbringen in Kleinflächigen Einzelflächen
Pos. 90.1.70 Putzausbesserung Schadstellen bis 0,1 m²
Pos. 90.1.80 2.lagige Spachtelung aller Wandflächen
Pos. 90.1.100 Zulage schleifen, Grundierung, Haftgrund, Spachtelung und Vlieseinlage
in Leibungen
zu nennen.
Da diese Leistungen für die Fertigstellung unverzichtbar waren wurden diese von der Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG in Abstimmung mit der Objektleitung passionauten architekten ausgeführt. Das Bauamt empfiehlt daher die Kostensteigerung für das Bauvorhaben Kinderhaus Tabeki im Kirchenweg 6 85296 Rohrbach beim Gewerk WDVS- Putz und Malerarbeiten der ausführenden Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Röntgenstraße 6 in 86368 Gersthofen in Höhe von 64.666,36 € brutto zu genehmigen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Kostensteigerung für das Bauvorhaben Kinderhaus Tabeki im Kirchenweg 6 85296 Rohrbach beim Gewerk WDVS- Putz und Malerarbeiten der ausführenden Firma Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Röntgenstraße 6 in 86368 Gersthofen in Höhe von 64.666,36 € brutto zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Sanierung Dorfheim Rohr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
6 |
zum Seitenanfang
6.1. Vorstellung Sanierungsprojekt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
6.1 |
Sachverhalt
Die Vertreter der Dorfgemeinschaft Rohr stellen die Planungen zur Sanierung des Dorfheims Rohr im Gemeinderat vor.
Dokumente
Download GRS v. 11.12.2024_Präsentation Sanierung Dorfheim Rohr.pdf
zum Seitenanfang
6.2. Beschluss zur Übernahme der Planungskosten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
6.2 |
Sachverhalt
Bevor mit der Sanierung des Dorfheimes begonnen werden kann, bedarf es für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen der Einreichung eines Bauantrages. Die Gemeinde wird darum gebeten, die hierzu anfallenden Planungskosten zu übernehmen (2.500,- EUR netto lt. vorliegendem Angebot). Die Kosten sind in den Haushalt 2025 einzustellen. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag bereits vor Haushaltsaufstellung 2025 zu vergeben.
Beschluss
Die Gemeinde übernimmt die Planungskosten für die Erstellung des Bauantrages zur Sanierung des Dorfheimes in Rohr. Die Kosten sind in den Haushalt 2025 einzustellen. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag bereits vor Haushaltsaufstellung 2025 zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.12.2024
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Recyclingplatz Schneider:
Der Vorhabensträger teilt mit, dass der notwendige Antrag auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz am Montag, den 09.12.2024 eingereicht wurde. Entgegen der ursprünglichen Absprache wurde nun ein nichtöffentliches Verfahren gewählt. Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss. Der genehmigte BImSchG-Antrag wird seitens des Landratsamts im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit für jeden öffentlich einsehbar. Nach Veröffentlichung beträgt die Klagefrist gegen den Antrag 1 Jahr. Die Baufeldräumung wird bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Grunderwerb
Bürgermeister Christian Keck informiert, dass der Grunderwerb für das Projekt „Feuerwehrhaus Rohr“ abgeschlossen ist.
Wasserrohrbruch in der Waaler Straße:
Der Gemeinderat merkt an, dass die Baustelle nach dem Wasserrohrbruch zu lange besteht, dies stellt eine Gefahr dar. Es wurde mitgeteilt, dass die Fa. Geltl bereits darüber informiert ist. Die Verwaltung nimmt erneut Kontakt mit der Firma auf um die Baustelle schnellstmöglich zu beheben.
Erneute Kandidatur:
Bürgermeister Christian Keck gibt bekannt, dass er in der anstehenden Wahlperiode erneut für das Bürgermeisteramt kandidieren wird.
Datenstand vom 22.01.2025 10:39 Uhr