Datum: 14.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turmberghalle Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.07.2022
2 Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried
2.1 Vorstellung der Planentwürfe (Planungsbüro ist anwesend)
2.2 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
2.2.1 Billigung des FNP-Änderungsentwurfes
2.2.2 Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
2.3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 "Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried"
2.3.1 Billigung des Bebauungsplanentwurfes
2.3.2 Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
3 Vergabe Kanalarbeiten Maßnahme Oberflächenentwässerung Gambach
4 Behandlung eines Baugesuches
4.1 Entscheidung über sanierungsrechtliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12) *)
4.2 Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12)
5 Auftragsvergabe Sicherheitslösungen für Firewall und Antivirus
6 Auftragsvergabe Storage für Datensicherung
7 Auftragsvergabe Breitbandausbau
8 Neubau Hochbehälter St. Kastl
8.1 Neubau Hochbehälter St. Kastl - Nachträgliche Genehmigung - Gewerk 6: Elektrische Anlage; 2. Nachtrag *)
8.2 Neubau Hochbehälter St. Kastl - Nachträgliche Genehmigung - Gewerk 6: Elektrische Anlage; 3. Nachtrag *)
8.3 Neubau Hochbehälter St. Kastl - Nachträgliche Genehmigung - Gewerk 4: Hydraulische Anlage; 3. Nachtrag *)
9 Vergabe Gewerke Sanierung ehemalige Schulturnhalle zur breitensportlichen Nutzung (Schmellerhalle)
9.1 Vergabe Trockenbau (Schmellerhalle)
9.2 Vergabe Estricharbeiten (Schmellerhalle)
10 Vergabe Gewerke Kinderhaus Tabeki (bisher Kindergarten Löwenzahn)
10.1 Vergabe Heizung (Tabeki) *)
10.2 Vergabe Sanitär (Tabeki) *)
10.3 Vergabe Elektro (Tabeki) *)
11 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.07.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 2
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2.1. Vorstellung der Planentwürfe (Planungsbüro ist anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 06.07.2022 mit dem Projekt beschäftigt und hierzu die Beschlüsse zur Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung gefasst. Auf das Sitzungsprotokoll wird insoweit verwiesen. 

Für die Realisierung des „Sondergebietes Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) samt Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das anwesende Planungsbüro Schwarz aus München stellte die Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ einschließlich der 11. Flächennutzungs-Änderung vor. Frau Köppel vom gleichnamigen Landschaftsplanungsbüro stellte die Belange der Grünordnung vor. Die entsprechenden Entwürfe sind als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt. 

Es erfolgt der Hinweis, dass sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2022 im Bereich der Einmündung der Zuwegung in die Kreisstraße PAF 21 geringfügig verkleinert hat. Das geplante Sichtdreieck wird nicht planzeichnerisch festgesetzt, sondern lediglich als planzeichnerischer Hinweis aufgenommen. Die geringfügigen Teilflächen der Fl.Nrn. 260/20 und 751/6, Gemarkung Rohrbach, entfallen somit aus dem räumlichen BPL-Geltungsbereich. Der räumliche BPL-Geltungsbereich umfasst weiterhin die Fl.Nrn. 1769 und 1768/Tfl., Gemarkung Rohrbach. 

Fr. Köppel informierte über eine bereits stattgefundene Begehung des Areals durch eine ökologische Fachkraft. Es wurden hierbei – bis auf ein 2 Zauneidechsen im angrenzenden Waldstück – keine gefährdeten Arten auf dem Baugrundstück festgestellt. Dies lässt sich auf die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückführen. Es sind daher wohl nur geringfügige artenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden zur 2. Auslegung fertiggestellt und beigefügt. Der ökologische Ausgleich wird nach dem neuesten Leitfaden nach Wertpunkten berechnet und erbracht. Ein etwaiger Überschuss an Wertpunkten wird dem gemeindlichen Ökokonto gutgeschrieben.

Die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Details werden in einem separaten Durchführungsvertrag festgelegt, welcher zu gegebener Zeit vom Gemeinderat zu genehmigen ist.

Dokumente
Download 11. FNP-Änderung_Begründung (Stand: GRS 14.09.2022).pdf
Download 11. FNP-Änderung_Planzeichnung (Stand: GRS 14.09.2022).pdf
Download BPL Nr. 48_Begründung (Stand: GRS 14.09.2022).pdf
Download BPL Nr. 48_Planzeichnung (Stand: GRS 14.09.2022).pdf
Download BPL Nr. 48_VEP (Stand: GRS 14.09.2022).pdf

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2.2. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 2.2
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2.2.1. Billigung des FNP-Änderungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 2.2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat nahm vom Inhalt des vorgestellten Entwurfes zur 11. Flächennutzungsplan-Änderung samt Begründung Kenntnis. Der Umweltbericht wird erst zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorliegen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 11. Flächennutzungsplan-Änderung samt Begründung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2.2. Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 2.2.2

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer amtlichen Bekanntmachung an den Amtstafeln erfolgen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 "Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 2.3
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2.3.1. Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 2.3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat nahm vom Inhalt des vorgestellten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ samt Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan sowie insbesondere der geringfügigen Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches Kenntnis. Der Umweltbericht sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) werden erst zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorliegen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ samt Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.3.2. Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 2.3.2

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer amtlichen Bekanntmachung an den Amtstafeln erfolgen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vergabe Kanalarbeiten Maßnahme Oberflächenentwässerung Gambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wurden 14 Firmen aufgefordert zur Abgabe eines Angebotes. Bei Angebotseröffnung am 01.09.2022 lagen 8 Angebote vor.

Ausschreibungsergebnis (brutto):

1.
Firma Helmut Seel Bau-GmbH 
320.951,45 €
2.
XXXXXXX
372.418,89 €
3.
XXXXXXX
407.958,30 €
8.
XXXXXXX
630.498,10 €

Die Kostenberechnung vom 28.06.2022 betrug für das Gewerk Kanalbauarbeiten 427.293,30 € brutto. Das Angebot der Firma Helmut Seel Bau-GmbH liegt 106.341,85 € (24 %) brutto unter der Kostenberechnung. 
Für die Gesamtmaßnahme inkl. Nebenkosten, Ingenieurleistung etc. von 77.350,00 € brutto betrug die Kostenberechnung 504.643,30 € brutto.

Beschluss

Der Auftrag für die Kanalarbeiten wird an die Firma Helmut Seel Bau-GmbH zum Angebotspreis von 320.951,45 € (brutto) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Behandlung eines Baugesuches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 2
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4.1. Entscheidung über sanierungsrechtliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in den Sitzungen vom 09.03.2022 und 01.06.2022 mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Damals konnte keine Mehrheit für eine sanierungsrechtliche Zustimmung gefunden werden. Nunmehr liegt ein erneut abgeänderter Bebauungsvorschlag für das Grundstück „Schloßweg 12“ vor. Die Lage des Wohngebäudes (Erd- und Obergeschoss, rotes Satteldach, 28° Dachneigung) blieb unverändert. Es wurde in Ost-West-Firstrichtung ausgerichtet und etwa mittig im Grundstück platziert. Zum Kirchenweg hin beträgt der Wohngebäudeabstand ca. 1,50 m. Im Osten gliedert sich eine Hofeinfahrt an das Wohngebäude an, welche mit Torbogenelementen gestalterisch eingefasst wurde. Statt einem Einfamilienhaus werden nunmehr zwei Wohnungen (Erd- und Obergeschoss) ausgeführt. Im Norden ist das Wohngebäude über einen Garagenanbau (grenzständig zum Kirchenweg) mit dem Nachbargebäude verbunden, wobei der Garagenbau nunmehr 2-geschossig erhöht wurde.  

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“. Gegenstand der heutigen Beratung und Beschlussfassung ist der Antrag auf Erteilung des sanierungsrechtlichen Einvernehmens zum Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. § 145 BauGB. 

Die Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ wurde zuletzt mit GR-Beschluss vom 19.01.2022 konkret zum Anwesen „Schloßweg 12“ wie folgt fortgeschrieben:

„Neubau Anwesen Schloßweg 12 unter folgenden Gesichtspunkten:
  1. Der neue Baukörper soll in seinem Baustil (insbesondere hinsichtlich Anzahl der Geschosse, Dachgestaltung, grenzständige Gebäudestellung im Norden, Osten und Westen) als an das Gasthaus „Alter Wirt“ angeglichener Baukörper in Erscheinung treten. 
Aus gemeindlicher Sicht ist eine Gebäudestellung in „L-Form“ (Grenzausbau im Norden, Osten und Westen) durch Anbau an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude im Norden bzw. an das Gasthaus „Alter Wirt“ im Osten zur Wahrung des Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches rund um die prägende Rohrbacher Ortsmitte ein wichtiges städtebauliches Ziel. So könnte der Charakter der früheren Hofstelle auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ wiederhergestellt und damit eine verträgliche und optimierte Grundstücksnutzung erreicht werden.
  1. Das vorgeschlagene Ziel einer Stärkung der Gaststätte z.B. durch Erweiterung um eine Beherbergungsstätte (Übernachtungsangebot) oder der Gastronomie dienenden Räumen wird weiterverfolgt. Sofern dieses Ziel nicht umsetzbar erscheint, ist aus gemeindlicher Sicht auch die Etablierung von besonderen Wohnformen (z.B. Geschosswohnungsbau, seniorengerechtes Wohnen oder Generationenwohnen, sozialer Wohnungsbau – auch in Kombination untereinander und ergänzt mit gewerblicher Nutzung vorzugsweise im EG) auf dem Grundstück oder Teilflächen / Geschossen denkbar. So könnte eine optimierte Ausnutzung des Grundstückes unter Wahrung des prägenden Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches erzielt werden.“

Gemäß § 3 der Sanierungssatzung bedürfen Vorhaben i.S. des § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB der Genehmigung. Das gegenständliche Bauvorhaben unterliegt somit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Die Gemeinde hat hierzu über ihr Einvernehmen zu entscheiden (§ 145 BauGB). Die Genehmigung darf dann versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Sanierung unmöglich macht oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde (§ 145 Abs. 2 BauGB).

Mit der Fortschreibung der Sanierungsziele zum Anwesen „Schloßweg 12“ sollte der Charakter der früheren Hofstelle durch die im Westen, Osten und Norden grenzständige, an die benachbarten Bestandsgebäude angebaute Bauweise erreicht werden. Auch die neue Planung erfüllt dieses Sanierungsziel (Punkt a)) nur teilweise. Allerdings wirkt durch den erhöhten Garagenbau die Fassadenreihe durchgehender, so dass an der Westseite die Vorgabe einer grenzständigen Bebauung (gleichwohl das Wohnhaus ca. 1,50 m abgerückt ist) nahezu erfüllt ist. Die Abweichung einer gänzlichen nördlichen und westlichen Grenzbebauung mit dem Wohnhaus (und damit Drehung des Wohnhauses in Ost-West-Richtung statt bisher Nord-Süd-Richtung) begründet der Bauherr mit den sehr schlechten Bodenverhältnissen. Bei der Errichtung eines Kellers wäre mit dem Abrutschen der nachbarlichen Bestandsgebäude oder des Straßenkörpers zu rechnen, so dass ein Abrücken erforderlich wurde. Durch die Drehung des Wohngebäudes in Ost-West-Richtung wird die Reihe der hauptsächlich straßenseitig giebelständig errichteten Gebäude im Schloßweg nicht fortgesetzt. Dies ist bei dem gegenständlichen Eckgrundstück Schloßweg/Kirchenweg jedoch städtebaulich vertretbar, zumal dadurch gerade das Straßenbild bzw. Bauweise des Kirchenweges (hier sind ebenfalls alle Giebel straßenseitig errichtet) wiederum umgesetzt wird. Es bleibt folglich eine Frage des Betrachtungswinkels. Durch die gewählte Gebäudestellung von Haus und Garage entsteht ein rückwärtiger Innenhof. Durch die Vorsehung der grenzständigen Torbogen-Durchfahrt wird die Wahrnehmung von der Straße aus kaschiert. Insbesondere durch die Torbogenelemente wird eine gefällige, ortsplanerisch verträgliche Fassadenfront hin zum Gasthaus „Alter Wirt“ (auch hier ist beim Seitenbau ein Torbogenelement vorzufinden) unter Wahrung der Belichtungssituation erzielt. Das Bauvorhaben fügt sich auch hinsichtlich der gewählten Geschossentwicklung und der Dachform baulich unter Wahrung des Ortsbildes in die nähere Umgebung ein. 
Punkt b) der Sanierungsziele wird nunmehr erfüllt. Mit der Vorsehung eine 2. Wohneinheit liegt ein Geschosswohnungsbau vor. Somit wird das Gebäude wohntechnisch intensiver genutzt als bei einem reinen Einfamilienhaus. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

In der Gesamtbetrachtung wird vorgeschlagen, dem Bauvorhaben das sanierungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der gegenständliche Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 12.10.2022 vertagt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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4.2. Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben (Schloßweg 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 4.2
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.10.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Der zugehörige Bauantrag zum vorgestellten Bauvorhaben im „Schloßweg 12“ wird demnächst vom Bauherrn beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht. Es wird vorgeschlagen, den Bauantrag – nachdem bereits der Gemeinderat über das Bauvorhaben im Rahmen des Sanierungsrechtes entschieden hat – ebenfalls im Gemeinderat (nächste mögliche Sitzung am 12.10.2022) statt im Bauausschuss (nächste mögliche Sitzung am 27.10.2022) zu behandeln. 

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5. Auftragsvergabe Sicherheitslösungen für Firewall und Antivirus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Hardware Firewall im Rathaus ist 8 Jahre alt und muss ersetzt werden. Auch soll der Virenscanner gewechselt werden. Mit ausgewählten Produkten, welche das TeleTrusT-Vertrauenszeichen „IT Security made in Germany“ tragen, wurde ein Funktions- und Preisvergleich durchgeführt. Eine Abwägung auf Datenschutz und der Informationssicherheit wurde durchgeführt, um den Anforderungen des Informationssicherheitskonzeptes der Gemeinde Rohrbach gerecht zu werden. Die Firma JuraDigital GmbH aus Beilngries hat mit den Produkten des Herstellers Securepoint aus Lüneburg die wirtschaftlichste Lösung angeboten. Die monatlichen Kosten betragen für

a) das Managed Gateway Firewall netto 79,00 €
b) 60 Clients Antivirus Pro netto 84,60

Der geschätzte einmalige Aufwand für die Konfiguration beträgt netto 330,00 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind für Jahr 2022 eingeplant.

Beschluss

Die JuraDigital GmbH wird mit der Lizenzierung und Einrichtung der Firewall und der Antivirus Lösung gemäß Angebot beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Auftragsvergabe Storage für Datensicherung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Speicherplatz für die Datensicherung ist nach mehr als fünf Jahren an seine Kapazitätsgrenzen angelangt und muss erneuert werden. Hinsichtlich der Datensicherheit gibt es technisch neue Möglichkeit, welche das aktuelle System nicht bietet, u.a. direkter Schutz vor Ransomware. 
Die Rechnungsablage der Gemeinde Rohrbach erfolgt rein elektronisch. Die Rechnungsdaten auf dem bestehende WORM-Speicher (write once, read many) müssen ebenfalls unveränderbar auf ein 2tes Medium gesichert werden.
Mit dem Datensicherungskonzept, einer nötigen Funktionsbeschreibung und unter Berücksichtigung des Datenwachstums wurde eine Ausschreibung durchgeführt. 
Von den fünf Bietern haben zwei frist- und formgerecht ein Angebot abgeben. 

  1. GID GmbH, Augsburg        19.956,79 €
  2. xxx                                102.328,10 €

Der hohe Preisunterschied entsteht durch unterschiedliche Speicherkapazitäten. Das teurere Produkt ist für größere Umgebungen ausgelegt und nur mit der hohen Kapazität verfügbar.

Beschluss

Die GID GmbH aus Augsburg wird zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Speicherlösung über 19.956,79 € beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Auftragsvergabe Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Rohrbach hat ein Auswahlverfahren durchgeführt, um „graue“ (<50Mbit/s) und „weiße“ (<30Mbit/s) NGA-Flecken nach der Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) gefördert auszubauen. Nach einer ersten Angebotsabgabe wurde mit allen sechs Bietern ein Bietergespräch durchgeführt und ein Nachtrag gefordert. Nach Klärung aller Punkte mit den Bietern und Rücksprache bei der Regierung von Oberbayern hinsichtlich Förderangelegenheiten, liegt von drei Netzbetreibern ein endgültiges Angebot vor. Gemäß Ausschreibung und nach Auswertung der Angebote spricht das Beratungsbüro „Breitbandberatung Bayern GmbH” folgende Vergabeempfehlung aus:

Schließen eines Kooperationsvertrages über das Gesamtlos zum Preis von 1.490.248,00 € (Eigenanteil der Gemeinde Rohrbach: 149.024,00 €) mit dem Netzbetreiber (TKU) Leonet AG in Teißnach. Dieser baut das NGA-Netz im Gesamtgebiet mit einer FTTB-Lösung. Im Zuge der Kooperationsvertragsunterzeichnung wird außerdem ein Miet- und Kaufvertrag zur Übernahme der bereits bestehenden Leerrohrinfrastruktur mit dem TKU geschlossen.

Hr. Ruland von der Breitbandberatung Bayern GmbH ist als Vortragender und für Rückfragen anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat Rohrbach beschließt dieser Vergabeempfehlung zu folgen und beauftragt die Verwaltung den notwendigen Kooperationsvertrag, vorbehaltlich der Förderzusage durch den Fördermittelgeber, zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Neubau Hochbehälter St. Kastl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 8
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8.1. Neubau Hochbehälter St. Kastl - Nachträgliche Genehmigung - Gewerk 6: Elektrische Anlage; 2. Nachtrag *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Von der Firma Elektro Schramm GmbH liegt für das Gewerk 6, Elektrische Anlage liegt ein 2. Nachtragsangebot vor (vgl. nichtöffentliche Anlage). Dabei handelt es sich um die Anschaffung eines Notstromaggregats anstelle eines Dieselstromversorgungsaggregats (vgl. Beschluss vom 01.06.2022).

Die Kosten reduzieren sich um 32.737,68 € netto.

Da die Ausführung der Leistung aufgrund der langen Lieferzeit (Februar/März 2023) keinen Aufschub bot, da die Versorgung mit (Not-)Strom stets gesichert sein muss, wurde der Auftrag durch 3. Bürgermeister Vachal bereits vorab erteilt.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt der 2. Nachtragsvereinbarung zum Gewerk 6, Elektrische Anlage vom 25.07.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.2. Neubau Hochbehälter St. Kastl - Nachträgliche Genehmigung - Gewerk 6: Elektrische Anlage; 3. Nachtrag *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Von der Firma Elektro Schramm GmbH liegt für das Gewerk 6, Elektrische Anlage liegt ein 3. Nachtragsangebot vor (vgl. nichtöffentliche Anlage).

Die Kosten erhöhen sich um 4.361,24 € netto.

Da die Ausführung der Leistung aufgrund des engen Bauzeitenplanes keinen Aufschub bot, da die Versorgung mit (Not-)Strom stets gesichert sein muss, wurde der Auftrag durch 3. Bürgermeister Vachal bereits vorab erteilt.
Es handelt sich um ein Provisorium bis zur Lieferung des Notstromaggregats im Frühjahr 2023

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt der 3. Nachtragsvereinbarung zum Gewerk 6, Elektrische Anlage vom 08.08.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.3. Neubau Hochbehälter St. Kastl - Nachträgliche Genehmigung - Gewerk 4: Hydraulische Anlage; 3. Nachtrag *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 8.3

Sachverhalt

Von der Firma GfW mbH Wasseraufbereitung liegt für das Gewerk 4, Hydraulische Anlage ein 3. Nachtragsangebot vor (vgl. nichtöffentliche Anlage).

Die Kosten erhöhen sich um 21.687,87 € netto.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt der 3. Nachtragsvereinbarung zum Gewerk 04, Hydraulische Anlage vom 17.08.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Vergabe Gewerke Sanierung ehemalige Schulturnhalle zur breitensportlichen Nutzung (Schmellerhalle)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 9

Sachverhalt

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wurden Angebote für die Gewerke Trockenbau und Estricharbeiten eingeholt.

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9.1. Vergabe Trockenbau (Schmellerhalle)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Für das Gewerk Trockenbau wurden 11 Firmen angeschrieben, 5 Firmen gaben ein Angebot ab.

Ausschreibungsergebnis (brutto):

1.
G+H Innenausbau GmbH
56.057,57 €
2.
XXXXXX
69.476,13 €
3.
XXXXXX
69.883,94 €
4.
XXXXXX
78.653,17 €
5.
XXXXXX
91.263,37 €


Die Kostenberechnung vom 21.12.2021 betrug 171.459,82 € brutto. Die Kostenberechnung vom 21.12.2021 ist um die Position Prallwandarbeiten zu bereinigen, weil diese Position gesondert im Zuge der sonstigen Trockenbauarbeiten ausgeschrieben wird. Somit ergibt sich eine Kostenberechnungssumme von 68.257,07 € (brutto). Das günstigste Angebot liegt 12.199,50 € (21,7 %) unter der Kostenberechnung.

Beschluss

Der Auftrag für das Gewerk Trockenbau wird an die Firma G+H Innenausbau GmbH zum Angebotspreis von 56.057,57 € (brutto) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9.2. Vergabe Estricharbeiten (Schmellerhalle)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 9.2

Sachverhalt

Für das Gewerk Estrich wurden 7 Firmen angeschrieben, 4 Firmen gaben ein Angebot ab.

Ausschreibungsergebnis (brutto):

1.
Firma Brandl Innenausbau GmbH
16.200,60 €
2.
XXXXXXX
21.409,29 €
3.
XXXXXXX
21.483,07 €
4.
XXXXXXX
24.038,89 €

Die Kostenberechnung vom 21.12.2021 betrug 39.995,90 € brutto auf Grund diverser Änderungen (Verzicht Schnellzementestrich etc.) ist die Kostenberechnung auf 19.412,35 € zu reduzieren. Damit liegt das günstigste Angebot 3.211,75 € (20 %) unter der Kostenberechnung.

Beschluss

Die Estricharbeiten werden an die Firma Brandl Innenausbau GmbH zum Angebotspreis von 16.200,60 € (brutto) vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Vergabe Gewerke Kinderhaus Tabeki (bisher Kindergarten Löwenzahn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 10

Sachverhalt

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wurden Angebote für die Gewerke Heizung, Sanitär und Elektroarbeiten eingeholt.

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10.1. Vergabe Heizung (Tabeki) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 10.1

Sachverhalt

Für das Gewerk Heizung wurden 16 Firmen angeschrieben, 2 Firmen gaben ein Angebot ab.

Ausschreibungsergebnis (brutto):


Firma
Angebotssumme ohne Wartungskosten
Angebotssumme mit Wartungskosten
1.
Gebr. Peters Gebäudetechnik GmbH
199.030,37 €
206.467,87 €
2.
XXXXXXX

228.284,65 €


Die Kostenberechnung ohne Wartungskosten betrug 210.267,43 € brutto. Das günstigste Angebot ohne Wartungskosten liegt 11.237,06 € unter der Kostenberechnung. 
Bei der Kostenberechnung wurden die Wartungskosten außer Acht gelassen, weil die Kostenberechnung die Basis zur Honorarberechnung der Ingenieurleistung ist und von den Wartungskosten kein Honorar berechnet werden darf.
Dennoch ist die Wartung für die Laufzeit der Gewährleistungsfrist von 4 Jahren zu beauftragen um den Gewährleistungsanspruch nicht zu gefährden bzw. zu verlieren.  Die Wartungskosten für die Dauer von 4 Jahren beträgt 7.437,50 € brutto. 

Beschluss

Der Auftrag für das Gewerk Heizung wird an die Firma Gebrüder Peters GmbH mit einer Auftragssumme von 199.030,37 € zuzüglich Wartungskosten 7.437,50 € (Gesamtsumme 206.467,87 €) brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10.2. Vergabe Sanitär (Tabeki) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 10.2

Sachverhalt

Für das Gewerk Sanitär wurden 18 Firmen angeschrieben, 2 Firmen gaben ein Angebot ab:

Ausschreibungsergebnis (brutto):


Firma
Angebotssumme ohne Wartungskosten
Angebotssumme mit Wartungskosten 
1.
Engelhard GmbH
305.583,61 €
313.318,61 €
2.
XXXXXX

378.152,14 €

Die Kostenberechnung ohne Wartungskosten betrug 321.587,32 € brutto. Das günstigste Angebot liegt 16.003,71 € unter der Kostenberechnung. 
Bei der Kostenberechnung wurden die Wartungskosten außer Acht gelassen, weil die Kostenberechnung die Basis zur Honorarberechnung der Ingenieurleistung ist und von den Wartungskosten kein Honorar berechnet werden darf.
Dennoch ist die Wartung für die Laufzeit der Gewährleistungsfrist von 4 Jahren zu beauftragen um den Gewährleistungsanspruch nicht zu gefährden bzw. zu verlieren.  Die Wartungskosten für die Dauer von 4 Jahren beträgt 7.735,00 € brutto. 

Beschluss

Der Auftrag für das Gewerkt Sanitär wird an die Firma Engelhard GmbH mit der Auftragssumme von 305.583,61 € zuzüglich Wartungskosten in Höhe 7.735,00 € (Gesamtsumme 313.318,61 €) brutto vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10.3. Vergabe Elektro (Tabeki) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 10.3

Sachverhalt

Für das Gewerk Elektro wurden 12 Firmen angeschrieben, 2 Firmen gaben ein Angebot ab:

Ausschreibungsergebnis (brutto):


Firma
Angebotssumme ohne Wartungskosten
Angebotssumme mit Wartungskosten
1.
SDS Elektrotechnik GmbH
462.342,41 €
466.766,78 €
2.
XXXXXXX

474.186,30 €

Die Kostenberechnung ohne Wartungskosten betrug 450.160,65 € brutto. Das günstigste Angebot liegt 12.181,76 € über der Kostenberechnung.
Bei der Kostenberechnung wurden die Wartungskosten außer Acht gelassen, weil die Kostenberechnung die Basis zur Honorarberechnung der Ingenieurleistung ist und von den Wartungskosten kein Honorar berechnet werden darf.
Dennoch ist die Wartung für die Laufzeit der Gewährleistungsfrist von 4 Jahren zu beauftragen um den Gewährleistungsanspruch nicht zu gefährden bzw. zu verlieren.  Die Wartungskosten für die Dauer von 4 Jahren beträgt 4.424,37 € brutto. 

Beschluss

Die Elektroarbeiten werden an die Firma SDS Elektrotechnik GmbH mit der Auftragssumme von 462.342,41 € zuzüglich Wartungskosten von 4.424,37 € (Gesamtsumme 466.766,78 €) brutto vergeben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2022 ö 11

Sachverhalt

  1. Radweg Rohrbach – Ottersried
Auf Wunsch der Baufirma wurde wegen der Hopfenarbeiten der Baubeginn auf Mitte September verlegt, damit die Hopfenernte nicht beeinträchtigt wird.

  1. Tiefenbrunnen Feilenforst
Laut Auskunft der Firma JoanniKling GmbH beginnt der Antransport an die Baustelle am 05.09.2022. Die Bohrarbeiten für den Tiefenbrunnen in Feilenforst beginnen anschließend in der Kalenderwoche 37 (12. – 18.09.2022).

  1. Jahreshauptversammlung FF Fahlenbach
Die FF Fahlenbach hält am 24.09.2022, 19:00 Uhr, ihre Jahreshauptversammlung ab. Hierzu sind alle Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen.

  1. Sachstand Gemeindeentwicklungskonzept
Auf Nachfrage erläuterte 3. Bürgermeister Vachal kurz den aktuellen Sachstand zum Gemeindeentwicklungskonzept. Demnach sind im Oktober die ersten Ortsspaziergänge geplant sowie im Anschluss eine Bürger-Online-Befragung. Die genauen Termine werden im nächsten Gemeindeblatt bekanntgegeben. 

  1. Änderung Sitzungstermine
Die für 29.09.2022 vorgesehene Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung wird auf den 26.09.2022 vorverlegt. Die für den 05.10.2022 geplante GR-Sitzung wird auf den 12.10.2022 verschoben. Der Gemeinderat zeigte sich den Neuterminierungen einverstanden. 

Datenstand vom 27.10.2022 15:39 Uhr