Betriebsleitung und Betriebsausführung durch das AELF


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beratend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg hat mit dem AELF einen Vertrag über die Betriebsleitung und Betriebsausführung zur Bewirtschaftung des Gemeindewalds beschlossen. Mit Schreiben vom 22.08.2023 teilte das AELF mit, weiter an einer Beförsterung des Gemeindewalds Sandberg interessiert zu sein. Allerdings haben sich aufgrund Änderungsverordnung zur Körperschaftswaldverordung, die zum 1.1.2024 in Kraft tritt, einige Modalitäten der Abwicklung geändert. 
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass das Beförsterungsentgelt nicht mehr mit dem Ausgleich für Gemeinwohlleistungen verrechnet, also entsprechend gemindert wird. Stattdessen wird das Entgelt künftig auf voll kostendeckendem Niveau erhoben. Der Ausgleich für die Gemeinwohlleistungen wird gesondert abgewickelt. Entsprechend werden die Entgeltsätze geändert sowie zukünftig automatisch dynamisiert und an die Entwicklung der Durchschnittssätze der Personalvollkosten angepasst. Aufgrund der Entgelterhöhung kann die Gemeinde den Vertrag binnen drei Monaten ab Zugang des Schreibens vom 22.08.2023 kündigen. Die Kündigungsfrist endet mithin zum 25.11.2023.

Datenstand vom 04.01.2024 11:11 Uhr