Die Gemeinde Sandberg hat aktuell einen Gewerbesteuerhebesatz von 340 %. Die letzte Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes erfolgte zum 01.01.2016 von 330% auf 340%.
Das Gewerbesteueraufkommen belief sich in den letzten Jahren auf folgende Beträge:
2019
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177.412,90
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2020
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194.191,29
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2021
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274.274,97
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2022
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291.169,44
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2023
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250.365,17
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Für das Haushaltsjahr 2024 ist aber mit einem sinkenden Gewerbesteueraufkommen zu rechnen. Bei einem gleichbleibenden Gewerbesteuerhebesatz von 340% wird für das Haushaltsjahr 2024 mit einem Gewerbesteueraufkommen von ca. 181.000,- € gerechnet.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, GmbH & Co. KG) führt die Erhöhung der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 % nicht zu einer Mehrbelastung, da die Gewerbesteuer zu 100 % auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Bei Kapitalgesellschaften erfolgt keine Anrechnung. Hier handelt es sich um eine echte Mehrbelastung für die Unternehmen.
Verteilung der Gewerbesteuer:
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2022
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2023
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Kapitalgesellschaften
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24.258,93 €
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23.730,95 €
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Einzelunternehmen und
Personengesellschaften
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173.526,07 €
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141.853,91 €
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Der Anteil der Gewerbesteuer von Kapitalgesellschaften am gesamten Gewerbesteueraufkommen beträgt ca. 15%.
Geplante Gewerbesteuereinnahmen bei Hebesatz:
360%: 192.447,68 €
370%: 197.793,45 €
380%: 203.139,22 €
390%: 208.484,99 €
Gewerbesteuerhebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rhön-Grabfeld:
- Schönau a. d. Brend: 380%
- Ostheim v. d. Rhön: 370%
- Oberelsbach: 370%
- Nordheim v. d. Rhön: 380%
- Hohenroth: 400%
- Bischofsheim i. d. Rhön: 360%
In 2023 betrug der Landkreisdurchschnitt 352,2 %.
Die Anpassung des Gewerbesteuersatzes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2024 vorberaten. Der Gemeinderat sprach sich für eine Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 370% aus.
Der Gewerbesteuerhebesatz kann bis 30.06.2024 gem. §16 Abs. 3 GewStG rückwirkend zum 01.01.2024 geändert werden.