Änderung der Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung am 22.02.2024 wurde der Haushalt des Jahres 2024 vorberaten. Hierbei wurde angeregt, die Hundesteuer anzupassen. 

Derzeit nimmt die Gemeinde etwa 11.000 € pro Jahr an Hundesteuer ein. 

Die Hundesteuer beträgt derzeit 

für den ersten Hund        50,-- EURO
für den zweiten Hund        75,-- EURO
für jeden weiteren Hund        100,-- EURO
für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis)        125,-- EURO
für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde)        600,-- EURO
  
Vorgeschlagen wird die Hundesteuer ab 01.01.2025 wie folgt zu erhöhen (20 %):

für den ersten Hund        60,-- EURO
für den zweiten Hund        90,-- EURO
für jeden weiteren Hund        120,-- EURO
für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis)        150,-- EURO
für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde)        720,-- EURO


Im Rahmen der Diskussion beantragt Gemeinderat Michael Katzenberger eine reduzierte Erhöhung der Hundesteuer um 10%. 

Gemeinderat Christian Holzheimer beantragt die Festsetzung der Hundesteuer für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis) auf 200,- € und für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde) auf 800,- €. Hiermit ist das Gremium einverstanden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung ab dem 01.01.2025 eine Erhöhung der Hundesteuer für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis) auf 200,-- EURO, für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde) auf 800,-- EURO sowie eine Erhöhung im Übrigen um 20%.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung ab dem 01.01.2025 eine Erhöhung der Hundesteuer für Hunde nach § 1 Abs. 4 (Kampfhunde mit Negativzeugnis) auf 200,-- EURO, für Hunde nach § 1 Abs. 2 (Kampfhunde) auf 800,-- EURO sowie eine Erhöhung im Übrigen um 10%.

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Sandberg vom 09.02.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 16.05.2024 17:56 Uhr