Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 06.12.2023 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2023 in einer Höhe von insgesamt 1.350.000 EURO gewährt.
Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe
- zur Schuldentilgung (Säule 1): 450.000,00 EUR
- als Investitionshilfe (Säule 2): 900.000,00 EUR
Die Stabilisierungshilfe wurde unter der Auflage bewilligt, dass das vorgelegt Haushaltskonsolidierungskonzept bis spätestens 31.03.2024 durch Gemeinderatsbeschluss fortgeschrieben wird, mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Beim Haushaltskonsolidierungskonzept sind zudem folgende allgemeine Hinweise zu beachten:
- Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden.
- Die bislang getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht nur umzusetzen, sondern auch fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung des Konsolidierungskurses erforderlich sind. Das Ergebnis der Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu dokumentieren.
Zum Vorliegen des nachhaltigen Konsolidierungswillens sind sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe auszuschöpfen. Dies betrifft insbesondere:
- Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen (Friedhöfe). Im Bescheid für die Stabilisierungshilfe des Jahres 2021 ist die Auflage zur Festsetzung von kostendeckenden Gebühren im Bereich des Bestattungswesens enthalten. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2023 eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren durchgeführt. Die Friedhofsgebühren wurden zum 01.01.2024 angepasst.
- der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. §129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10%ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (Neubaugebiet) sollte nicht überschritten werden.
- keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen. Hier sind auch die defizitären Einrichtungen der Kommune einzubeziehen.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird gemäß diesen Vorlagen fortgeschrieben. Neu aufgenommen werden im Konzept insbesondere folgende Maßnahmen:
- Personal: Kompensation des Abgangs einer Vollzeitbeschäftigten durch eine Teilzeitbeschäftigte
- Erhöhung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2024
- Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2024
- Erhöhung der Nutzungsgebühren für Gemeindehäuser zum 01.01.2025
- Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2025
- Erhöhung der Pachtgebühren zum 01.01.2025
- Vermietung eines weiteren Raumes im Schulgebäude
- Umstellung der Alarmierung der gemeindlichen Feuerwehren auf das System „Alamos“
- Zusammenlegung von Stromzählern im Rathaus (Einsparung von Grundgebühren)
- Kein freiwilliges 49 €-Ticket für Schüler
- Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Breitbandausbaus
- Einführung eines kommunalen Energiemanagements
- Installation weiterer Photovoltaikanlagen im Bereich der Wasserversorgung