Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 06.12.2023 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2023 in einer Höhe von insgesamt 1.350.000 € gewährt.
Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe
- zur Schuldentilgung (Säule 1): 450.000,00 €
- als Investitionshilfe (Säule 2): 900.000,00 €
Eine Beschränkung der Kreditaufnahme ist eine allgemeine Richtlinie, die für den Erhalt von Stabilisierungshilfen erfüllt werden muss.
Hierbei gilt folgendes zu beachten:
- Seit dem Antragsjahr 2024 sind Kreditaufnahmen auf höchstens 150% der ordentlichen Tilgung zu begrenzen. Hierbei ist es unbeachtlich, ob die Kreditaufnahmen für den allgemeinen Haushalt oder den Bereich der kostendeckenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) erfolgen.
- Auf Antrag kann zur Ermittlung der Beschränkung der Kreditneuaufnahmen die Regelung des Antragsjahres 2023 weiterhin angewendet werden. Unbeschadet des Haushaltsgrundsatzes der Gesamtdeckung, könne Kreditaufnahmen sowie die entsprechenden Tilgungen für Investitionen in die kostenrechnende Einrichtungen Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung unberücksichtigt bleiben. Eine Zuordnung der Kreditaufnahmen des jeweiligen Jahres zu den kostenrechnenden Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist dabei maximal in Höhe des prozentualen Anteils der Investitionen desselben Jahres, die der Kommune tatsächlich als Eigenanteil verbleiben, oder die über Gebühren refinanziert werden, zulässig.
- Kreditneuaufnahmen für den allgemeinen Haushalt sind bei Inanspruchnahme der Regelung des Antragsjahres 2023 auf 100% der ordentlichen Tilgung zu beschränken.
- Außerordentliche Tilgungen und Rückzahlungen von Darlehen bzw. Verbindlichkeiten werden bei der Ermittlung des Verhältnisses von Kreditaufnahmen zu den ordentlichen Tilgungen als „ordentliche Tilgung“ berücksichtigt, sofern diese nicht aus gewährten Stabilisierungshilfen finanziert worden sind.
- Im Rahmen des Antrags 2024 muss sich die Gemeinde Sandberg entscheiden, welche Regelung in Anspruch genommen wird. Die Entscheidung ist auch für die Folgejahre bindend. Da in der Gemeinde Sandberg in den Folgejahren noch umfassende Sanierungsarbeiten am Kanalsystem geplant sind (Sanierung Kanal Kreuzbergstr./ Sandberg, Stiergraben /Waldberg, Regenüberlaufbecken/ Langenleiten), hält die Gemeindeverwaltung die Beibehaltung der Regelungen zur Beschränkung der Kreditaufnahme aus dem Jahr 2023 für vorteilhafter.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind keine Kreditneuaufnahmen für den allgemeinen Haushalt vorgesehen.
Für den kostendeckenden Bereich der Abwasserbeseitigung (Kanalsanierung Kreuzbergstraße / Sandberg) ist eine Kreditaufnahme vorgesehen.
Ermittlung des Kreditbedarfes:
Gesamtkosten 2024 (Baukosten und Baunebenkosten): 1.343.998,00 €
abzgl. Förderung RZWas (70%): 940.798,60 €
Eigenanteil (refinanziert über Gebühren): 403.199,40 €
Ordentliche Tilgung in 2024: 221.383,75 €
Geplante Kreditaufnahme: 220.000,00 €