Festlegung externe Verrechnungssätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Eine Gemeinde erbringt Leistungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies umfasst jene öffentlichen Aufgaben, die im allgemeinen Interesse liegen und die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleisten. 

Der Bauhof erfüllt hierbei zentrale Aufgaben zur Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur. Wasser- und Kanalnetz, Straßen oder Grünflächen bedürfen einer wiederkehrenden Pflege. Auch eigene Gebäude, wie Rathaus oder Schule, sind regelmäßig zu betreuen.

Vereinzelt werden auch Arbeiten für die Bevölkerung übernommen, die nicht das eigentliche Aufgabengebiet einer Gemeinde betreffen. Die hierfür entstandenen Kosten werden den Bürgern/-innen anschließend in Rechnung gestellt.

Die Abrechnung erfolgte bisher in Form eines Verrechnungspreises pro Stunde, in dem Personalkosten und Maschinenkosten zusammengefasst sind. Der Verrechnungspreis wird jährlich neu ermittelt. Der aktuelle Verrechnungspreis beträgt 56,08 €/Stunde.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt künftig, aus Transparenzgründen die Abrechnung für Leistungen des Bauhofes zu ändern. Es empfiehlt sich, nicht mehr einen gemeinsamen Verrechnungspreis für Personalkosten und Maschinenkosten anzuwenden, sondern Personalkosten und eingesetzte Maschinen separat in Rechnung zu stellen.

Empfohlen werden seitens der Gemeindeverwaltung folgende Beträge:

Lohnkosten:                                                        40,- €/Stunde

Maschinenkosten:
Bagger:                                                                38,- €/Stunde
Radlader:                                                                38,- €/Stunde                
Traktor:                                                                38,- €/Stunde
Rüttelplatte:                                                                9,- €/Stunde

Beschluss

Der Anwendung der externen Verrechnungssätze zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2024 16:11 Uhr