Zuwendungsantrag Kath. Kirchenstiftung Sandberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die kath. Kirchenstiftung Sandberg beantragt gemäß III.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für gemeinnützige Organisationen einen Zuschuss für diverse Maßnahmen. Die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten hierfür betragen 5.624,70 € (brutto).
Nicht förderfähig ist die Prüfung der Feuerlöscher in Höhe von 442,68 €.
Es ergeben sich daher förderfähige Kosten in Höhe von 5.182,02 € (brutto).
Die kath. Kirchenstiftung Sandberg ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Gemäß III.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für gemeinnützige Organisationen werden Maßnahmen nur gefördert, wenn die tatsächlichen Kosten mehr als 1.000,00 € betragen.
Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten.
Finanzielle Auswirkungen
520,00 €
Beschluss
Die Maßnahmen werden bezuschusst, da die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind.
Der gemeindliche Zuschuss beträgt 520,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2024 16:16 Uhr