Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sandberg hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 103 der Gemeindeordnung (GO) vorgenommen.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt nach der örtlichen Prüfung der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.


1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV-Kameralistik) 2023


2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1. Unerledigte Vorschüsse
2.500,00 €
2.2. Unerledigte Verwahrgelder
360.706,45 €
 
3. Stand des Vermögens und der Schulden




4. Stand der allgemeinen Rücklage
Die allgemeine Rücklage zum 31.12.2023 beträgt 3.338.182,66 €



Gegenüberstellung Haushaltsplanung und vorläufiger Haushaltsrechnung:


Haushaltsplan 2023
Jahresrechnung 2023 
Differenz
Zuführung zum Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage)

232.903,00

480.768,81

247.965,81
Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage

1.573.672,00

0,00

-1.573.672,00
Zuführung an die 
allgemeinen Rücklage

0,00

1.404.936,69

1.404.936,69
Stand allgemeine Rücklage zum 31.12.2023

1.933.245,97

3.338.182,66

1.404.936,69

Schuldenstand zum 31.12.2023

2.146.111,49

2.147.111,53

1.000,04

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2025 09:10 Uhr