Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil (Art. 49 GO).

Nach der in TOP 6 erfolgten Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 spricht der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO seine Entlastung zur Jahresrechnung aus.

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2023 einverstanden ist, dass er das Ergebnis billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Beschluss 1

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Sandberg für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem in TOP 6 festgestellten Jahresergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Sandberg für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem in TOP 6 festgestellten Jahresergebnis, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO, die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2025 09:10 Uhr