Der Wasserversorger Rhön-Maintal-Gruppe plant am nordwestlichen Ortsrand von Waldberg den Neubau eines Betriebsgebäudes, um die Versorgungssicherheit für das Gebiet zu gewährleisten.
Die Gemeinde Sandberg hat bereits 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ für die RMG beschlossen und das entsprechende Verfahren durchgeführt. Da der Geltungsbereich nicht den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans entspricht muss dieser geändert werden.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024.
A. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 statt. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.11.2024 erneut an der Planung beteiligt:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt
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Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
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Bayerischer Bauernverband
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Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
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Bayer. Landesamt für Umwelt
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Bayernwerk Netz GmbH
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Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd
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Gasversorgung Unterfranken GmbH
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Handwerkskammer für Unterfranken
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Industrie- und Handelskammer
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Kreisfeuerwehrführung
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalbehörde
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Wasserrechtsbehörde
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
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Markt Burkardroth
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Markt Wildflecken
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PLEdoc GmbH
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Regierung von Mittelfranken Luftamt Nordbayern
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Regierung von Oberfranken Bergamt Bayreuth
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Regierung von Unterfranken Höhere Landesplanung
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Regionaler Planungsverband Main-Rhön
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Rhön-Maintal-Gruppe
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Stadt Bischofsheim in der Rhön
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TransnetBW
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Tennet
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Vodafone Kabel Deutschland
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Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
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Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisbrandrat
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Keine Einwände innerhalb der gesetzten Frist (18.11.2024 bis 20.12.2024):
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken innerhalb der gesetzten Frist:
- Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Gasversorgung Unterfranken GmbH
- Handwerkskammer für Unterfranken
- Industrie und Handelskammer
- Landratsamt Rhön-Grabfeld - Baurecht
- Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Wasserrechtsbehörde
- Markt Burkardroth
- Markt Wildflecken
- PLEdoc GmbH
- Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
- Regierung von Oberfranken, Bergamt Bayreuth
- Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung
- Regionaler Planungsverband Main-Rhön
- Rhön-Maintal-Gruppe
- TransNetBW GmbH
- Tennet
- Vodafone Kabel Deutschland
- Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisbrandrat
Folgende Behörden und sonstige Träger gaben keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist (18.11.2024 bis 20.12.2024) ab:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerischer Bauernverband
- Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
- Kreisfeuerwehrführung
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalbehörde
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
- Stadt Bischofsheim in der Rhön
Anregungen und Hinweise:
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht (siehe nachfolgende Zusammenstellung):
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Wasserrechtsbehörde
- Bayernwerk Netz GmbH
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Schreiben vom 14.11.2024)
Stellungnahme:
Abwägungsvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Art. 8 (1) und (2) BayDSchG wurden im zugehörigen Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen.
2. Landratsamt Rhön-Grabfeld- Untere Wasserrechtsbehörde (Schreiben vom 13.11.2024)
Abwägungsvorschlag:
Nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt ist für das geplante Vorhaben keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Das WWA hat keine Einwände gegen die Maßnahme.
Sollte durch Änderungen eine entsprechende Genehmigung notwendig werden, wird diese beim Landratsamt beantragt.
3. Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 10.12.2024)
Abwägungsvorschlag:
Die 20 kV-Leitung der Bayernwerk Netz GmbH und deren Schutzzonenbereich wird bei der Baumaßnahme berücksichtigt.
Die Pflanzungen erfolgen in ausreichend großem Abstand.
B. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 statt.
Von Seiten der Öffentlichkeit bzw. Bürgerinnen und Bürgern wurden im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen vorgebracht.