5. Änderung des Flächennutzungsplans: Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2025 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Wasserversorger Rhön-Maintal-Gruppe plant am nordwestlichen Ortsrand von Waldberg den Neubau eines Betriebsgebäudes, um die Versorgungssicherheit für das Gebiet zu gewährleisten.

Die Gemeinde Sandberg hat bereits 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ für die RMG beschlossen und das entsprechende Verfahren durchgeführt. Da der Geltungsbereich nicht den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplans entspricht muss dieser geändert werden.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 frühzeitig am Verfahren beteiligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024.


A.        Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 statt. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.11.2024 erneut an der Planung beteiligt:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt
Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
Bayerischer Bauernverband
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayer. Landesamt für Umwelt
Bayernwerk Netz GmbH
Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Handwerkskammer für Unterfranken
Industrie- und Handelskammer
Kreisfeuerwehrführung
Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalbehörde
Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Wasserrechtsbehörde
Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht
Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
Markt Burkardroth
Markt Wildflecken
PLEdoc GmbH
Regierung von Mittelfranken Luftamt Nordbayern
Regierung von Oberfranken Bergamt Bayreuth
Regierung von Unterfranken Höhere Landesplanung
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
Rhön-Maintal-Gruppe
Stadt Bischofsheim in der Rhön
TransnetBW
Tennet
Vodafone Kabel Deutschland
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen        
Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisbrandrat

Keine Einwände innerhalb der gesetzten Frist (18.11.2024 bis 20.12.2024):

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken innerhalb der gesetzten Frist: 
  • Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Gasversorgung Unterfranken GmbH
  • Handwerkskammer für Unterfranken
  • Industrie und Handelskammer
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld - Baurecht
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Wasserrechtsbehörde
  • Markt Burkardroth
  • Markt Wildflecken
  • PLEdoc GmbH
  • Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
  • Regierung von Oberfranken, Bergamt Bayreuth
  • Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung
  • Regionaler Planungsverband Main-Rhön
  • Rhön-Maintal-Gruppe 
  • TransNetBW GmbH
  • Tennet
  • Vodafone Kabel Deutschland
  • Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisbrandrat


Folgende Behörden und sonstige Träger gaben keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist (18.11.2024 bis 20.12.2024) ab: 

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
  • Kreisfeuerwehrführung
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalbehörde
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
  • Stadt Bischofsheim in der Rhön




Anregungen und Hinweise:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht (siehe nachfolgende Zusammenstellung):
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Wasserrechtsbehörde
  • Bayernwerk Netz GmbH























Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise:

  1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Schreiben vom 14.11.2024)

Stellungnahme:


Abwägungsvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

Art. 8 (1) und (2) BayDSchG wurden im zugehörigen Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen.
















2.        Landratsamt Rhön-Grabfeld- Untere Wasserrechtsbehörde (Schreiben vom 13.11.2024)




Abwägungsvorschlag:

Nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt ist für das geplante Vorhaben keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. 
Das WWA hat keine Einwände gegen die Maßnahme.

Sollte durch Änderungen eine entsprechende Genehmigung notwendig werden, wird diese beim Landratsamt beantragt.



3.        Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 10.12.2024)



Abwägungsvorschlag:

Die 20 kV-Leitung der Bayernwerk Netz GmbH und deren Schutzzonenbereich wird bei der Baumaßnahme berücksichtigt.

Die Pflanzungen erfolgen in ausreichend großem Abstand.


B.        Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 statt. 
Von Seiten der Öffentlichkeit bzw. Bürgerinnen und Bürgern wurden im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen vorgebracht.

Beschluss

Die durch die Planungsschmiede Braun gefertigten und dem Gemeinderat vorgelegten Unterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg in der Fassung vom 30.01.2025 entsprechen den Vorstellungen des Gemeinderats.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Unterlagen der 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Sandberg mit den zugehörigen Planungsunterlagen, jeweils in der Fassung vom 30.01.2025, werden gebilligt.
Die Gemeinde Sandberg fasst hiermit für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans Sandberg, in der Fassung vom 30.01.2025, den Feststellungsbeschluss.

Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung ist, entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen. 
Die Verwaltung wird beauftragt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans Sandberg der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die erteilte Genehmigung, gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2025 09:10 Uhr