1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Sandberg erhebt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-EWS) vom 16.12.2021 zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Abwasserbeseitigung einen Beitrag.

Die Höhe des Beitrages ist wie folgt geregelt:

§ 6
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt
a)
pro m² Grundstücksfläche
  3,93 €.
b)
pro m² Grundstücksfläche
10,58 €.



Die Gemeinde ist verpflichtet, die Beiträge neu zu berechnen. Dabei wirken sich insbesondere geänderte Beizugsflächen, die (Nach-) Erhebung von Beiträgen und auch weitere Investitionskosten aus. Letztmals wurde die Globalkalkulation in 2010 geprüft. 2021 wurde die Berechnung überprüft. Da nach Auffassung der Verwaltung keine beitragspflichtigen Maßnahmen (Neuherstellung, Verbesserung, Erneuerung) durchgeführt wurden und auch die Beizugsflächen sich nicht erhöht haben, war die bestehende Kalkulation noch repräsentativ. An dieser Einschätzung hat sich aktuell noch nichts verändert, allerdings hat sich 2022 der Basiszinssatz im Jahresdurchschnitt um 1,62 % erhöht.

Da nach Fertigstellung der Kanalmaßnahme Langenleiten sowie Errichtung des Baugebiets Steinrutsche II der Herstellungsbeitrag neu zu kalkulieren ist, ist es nach Auffassung der Verwaltung vertretbar, in der aktuellen Kalkulation lediglich die Zinssteigerung zu berücksichtigen. Der Herstellungsbeitrag beträgt daher wie folgt:

 
 
bisheriger Her-
 
zukünftiger Her-
 
stellungsbeitrag
2022
stellungsbeitrag
 
€/m²
1,62%
€/m²
pro m² Grundstücksfläche
3,93 €
0,06 €
3,99 €
pro m² Geschossfläche
10,58 €
0,17 €
10,75 €



Aus diesem Grund soll § 6 der Beitragssatzung wie folgt gefasst werden:


Der Beitrag beträgt
a)
pro m² Grundstücksfläche
  3,99 €.
b)
pro m² Geschossfläche
10,75 €.


Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 16.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 20:47 Uhr