Kreditaufnahme für das Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 08.12.2022 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2022 in einer Höhe von insgesamt 750.000 € gewährt. 

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe 
  • zur Schuldentilgung (Säule 1):                                        150.000,00 €
  • als Investitionshilfe (Säule 2):                                        600.000,00 €

Im Bescheid über die Gewährung von Stabilisierungshilfen für das Jahr 2022 ist eine Beschränkung der Kreditneuaufnahmen als Auflage nicht gesondert aufgeführt. 
Für das Antragsjahr 2023 gilt jedoch die allgemeine Richtlinie, Kreditaufnahmen höchstens auf den Wert der ordentlichen Tilgung zu beschränken.

Hierbei gilt folgendes zu beachten:

  • Auf Antrag können, unbeschadet des Haushaltsgrundsatzes der Gesamtdeckung, Kreditaufnahmen sowie die entsprechenden Tilgungen für Investitionen in die kostenrechnende Einrichtungen Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung aufgrund der zwingend erforderlichen Erhebung von kostendeckenden Beiträgen gem. Art. 5 KAG bzw. kostendeckenden Gebühren gem. Art. 8 KAG bei der Ermittlung der Beschränkung der Kreditaufnahmen nicht berücksichtigt werden. Eine Zuordnung der Kreditaufnahmen des jeweiligen Jahres zu den kostenrechnenden Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist dabei maximal in Höhe des prozentualen Anteils der Investitionen desselben Jahres, die der Kommune tatsächlich als Eigenanteil verbleiben, oder die über Gebühren refinanziert werden, zulässig.

  • Außerordentliche Tilgungen und Rückzahlungen von Darlehen bzw. Verbindlichkeiten werden bei der Ermittlung des Verhältnisses von Kreditaufnahmen zu den ordentlichen Tilgungen als „ordentliche Tilgung“ berücksichtigt, sofern diese nicht aus gewährten Stabilisierungshilfen finanziert worden sind.

  • Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Kreditverbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt.


Für das Haushaltsjahr 2023 sind keine Kreditneuaufnahmen vorgesehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Haushaltsjahr 2023 keine Kredite neu aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 20:47 Uhr