Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 08.12.2022 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2022 in einer Höhe von insgesamt 750.000 EURO gewährt. 

Der Gesamtbetrag gliedert sich auf in eine Stabilisierungshilfe 
  • zur Schuldentilgung (Säule 1):                                        150.000,00 EUR
  • als Investitionshilfe (Säule 2):                                        600.000,00 EUR

Die Stabilisierungshilfe wurde unter der Auflage bewilligt, dass das vorgelegt Haushaltskonsolidierungskonzept bis spätestens 31.03.2023 durch Gemeinderatsbeschluss fortgeschrieben wird, mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.

Beim Haushaltskonsolidierungskonzept sind zudem folgende allgemeine Hinweise zu beachten:

  • Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden.
  • Die bislang getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht nur umzusetzen, sondern auch fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung des Konsolidierungskurses erforderlich sind. Das Ergebnis der Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu dokumentieren.

Zum Vorliegen des nachhaltigen Konsolidierungswillens sind sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe auszuschöpfen. Dies betrifft insbesondere:

  • Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen (Friedhöfe). Im Bescheid für die Stabilisierungshilfe des Jahres 2021 ist die Auflage zur Festsetzung von kostendeckenden Gebühren im Bereich des Bestattungswesens enthalten. Aus diesem Grund wird nach Fertigstellung der Umgestaltungsmaßnahmen in den gemeindlichen Friedhöfen im Jahr 2023 eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren durchgeführt.
  • mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer.
  • der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. §129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10%ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (Neubaugebiet) sollte nicht überschritten werden.
  • keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen. Hier sind auch die defizitären Einrichtungen der Kommune einzubeziehen.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde gemäß diesen Vorlagen fortgeschrieben. Neu aufgenommen wurden im Konzept insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung
    • Senkung der Raumtemperatur
    • Installation weiterer Photovoltaikanlagen (Rathaus und Wasserhäuschen)
  • Umstellung Weihnachtsbeleuchtung auf LED
  • ehemaliges Bergwachtgebäude Waldberg: Zahlung der Nebenkosten durch Vereinsring
  • Erhöhung der weiterberechneten Kosten für Feuerwehreinsätze
  • Erhöhung Bauplatzpreise
  • Erhöhung Herstellungsbeiträge in den Bereichen Wasser / Abwasser
  • Pachteinnahmen Funkmast Schmalwasser
  • Übernahme von Arbeiten durch den Bauhof (Einsparung von Drittleistungen)
  • Erhöhung Holzpreise
  • Einnahmen aus Stromeinspeisung Photovoltaik
  • Mieteinnahmen freie Naturschule Rhön
  • Erhöhung der Pachtgebühren ab 2025
  • Kosteneinsparung durch gemeinschaftlichen Informationssicherheitsbeauftragten
  • Kosteneinsparung durch eigene Kalkulation der Friedhofsgebühren (Einsparung von Fremdleistungen)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 20:47 Uhr