Zuschüsse Wegebau Jagdgenossenschaften


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Gemäß Art. 54 BayStrWG sind Gemeinden Träger der Straßenbaulast für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege. Träger der Straßenbaulast für nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (Beteiligte). Obliegt die Baulast an öffentlichen Feld- und Waldwegen den Gemeinden, so können diese bis zu 75 % ihrer nicht anderweitig gedeckten sachlichen Aufwendungen aus der Baulast auf die Beteiligten umlegen. In der Gemeinde wurde bisher von der gesetzlichen Regelung (eigene Bautätigkeit einschließlich Umlage) abgewichen. Es galt bisher folgende Vorgehensweise: 

Die Wirtschaftswege werden nicht von der Gemeinde, sondern von den Jagdgenossen (Jagdgenossenschaften Sandberg, Kilianshof, Schmalwasser, Waldberg und Langenleiten) instandgehalten und über den Jagdschilling finanziert. Die Gemeinde beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten mit einem Betrag von maximal 2.040,00 € pro Jahr und Jagdgenossenschaft. Sie stellt also als weiteren Anreiz den Jagdgenossen jährlich ein Budget in Höhe von 2.040,00 € für Wegebau zur Verfügung (vgl. GR-Beschluss vom 29.04.2021). Nicht in Anspruch genommenes Budget steht maximal ein weiteres Jahr zur Verfügung (also bis zu einem maximalen Betrag von 4.080,00 €). Das Budget kann nur durch Einreichung von Rechnungen abgerufen werden (keine pauschale jährliche Zahlung). Die Gemeinde verzichtet im Gegenzug auf die Auszahlung des Jagdschillings (in der Erwartung, dass die Jagdgenossen auch in den Wegebau investieren). 

Diese Vorgehensweise wurde in der Gemeinderatssitzung am 29.04.2021 bestätigt.

Angesichts gestiegener Preise wurde eine Erhöhung des jährlichen Budgets in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2023 beraten. 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt eine Anhebung des jährlichen Budgets auf 2.500 €. Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Ansparung über eine Dauer von 3 Jahren empfohlen. Hierbei soll ein freies Ansparen für 2 Jahre möglich sein. Ein Ansparen auf 3 Jahre soll lediglich bei Vorlage eines konkreten Projektes möglich.

Eine Budgeterhöhung und die Möglichkeit zum Ansparen des Budgets sind durch den Gemeinderat zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Michael Katzenberger hält auch das erhöhte Budget für Wegebaumaßnahmen aufgrund der gestiegenen Baupreise derzeit immer noch für zu gering. Die Möglichkeit der Anschaffung eines gemeindeeigenen Wegebaugerätes sollte in Betracht gezogen werden.

Die Anschaffung eines Wegebaugerätes wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses behandelt, antwortet Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Budgets der Jagdgenossenschaften für Straßen- und Wegebau auf 2.500,00 € pro Jahr und Jagdgenossenschaft.
Ein Ansparen des Budgets ist längstens für eine Dauer von 3 Jahren möglich. Für 2 Jahre ist ein freies Ansparen möglich, für ein Ansparen auf 3 Jahre ist durch die Jagdgenossenschaft ein konkretes Vorhaben bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 20:47 Uhr