Landratsamt Rhön-Grabfeld Baurecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 8.8

Sachverhalt

Beschluss

Es ist als Bauweise folgendes unter Punkt 3.1 der textlichen Festsetzungen aufgenommen:

„3.1        Das Baugelände ist in offener Bauweise zu bebauen.“

Unter Punkt 3. der Zeichenerklärung zu den planlichen Hinweisen und Festsetzungen ist zudem im Rahmen der Nutzungsschablone die Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern festgelegt. Die Gebäudlichkeiten (Hallengebäude) sind somit nur als Einzel- oder Doppelhausbebauung zulässig.

Gemäß Kommentar der BauNVO von Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger zu § 22 ist unter Rn. 7 erfasst, dass sich die Bauweise in erster Linie auf Gebäude und auch gebäudeähnliche Anlagen bezieht.
Der Gemeinderat erachtet diese Festsetzung somit als sinnvoll und sieht keine weitere Anpassung der Festsetzung vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2023 15:12 Uhr