Bauantrag 04-2023: Bau einer Dachgaube, Versetzen Garagenfront, Kirchbergstr. 19, 97657 Schmalwasser, FlNr.: 1180/9 Gem. Schmalwasser


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 31.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 31.08.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Gemeinderat Johannes Markert ist persönlich beteiligt und nimmt gem. Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.


Mit dem Bauantrag 04-2023 beabsichtigen die Eigentümer das Anwesen Kirchbergstraße 19, Flurnummer 1180/9, im Gemeindeteil Schmalwasser zu modernisieren. Frau Franziska Markert und Herr Vojtech Zilka beabsichtigen einen Umbau im Dachgeschoss, den Umbau des Daches durch eine Dachgaube im Zusammenhang mit dem Treppenhaus, sowie die Errichtung bzw. Anpassung der Garagenfrontwand.
Das Anwesen befindet sich in einem Baugebiet mit dem qualifizierten Bebauungsplan „Ober der Kirche“ Ortsteil Schmalwasser. Der bauliche Eingriff benötigt eine Befreiung zur Nr.: 4. des Bebauungsplanes, in dem die Errichtung einer Gaube untersagt ist, sowie das Einvernehmen zum Bauvorhaben von der Gemeinde Sandberg. 

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.10.2022 wurde eine Bauvoranfrage der Bauwerber behandelt. Damals wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt:
  • durch neuentstehendes Obergeschoss Erhöhung der festgesetzten Vollgeschosse von einem auf zwei
  • Erhöhung der Dachneigung von bisher 32° auf 52°

Die jetzige Planung sieht keine Änderung der Dachneigung vor. Das bestehende Dach bleibt in seiner jetzigen Weise bestehen. Jedoch soll eine Dachgaube eingebaut werden. Das bestehende Dachgeschoss wird ausgebaut. Die Gargenfront soll versetzt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erteilt ihr Einvernehmen zum Umbau des Anwesens in der Kirchbergstraße 19, Gemeindeteil Schmalwasser, mit dem Neubau der Garagenfront im Untergeschoss sowie dem Umbau des Treppenhauses, das mit einer vorgezogenen Schleppgaube mit der Größe einer Sichtfläche von 3,50 m x 2,50 m abgewandt zur Straßenfläch, den äußeren Sichtbereich des Baues darstellt. Die Gemeinde Sandberg befreit gleichzeitig von der Festsetzung Nr. 4 gem. Bebauungsplan „Ober der Kirche“ vom 09.05.1972, dass die Errichtung einer Gaube untersagt ist. Die Gemeinde Sandberg erteilt zur angedachten Errichtung einer Gaube ihr Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2023 15:16 Uhr