Bauantrag 07-2023: Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer festen Zaunanlage im Außenbereich, FlNr.1941 Gem Sandberg-Kilianshof


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 28.09.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, beide wohnhaft in 36381 Schlüchtern, Schöne Aussicht 1, beabsichtigen auf dem Grundstück Flurnummer 1941, Gemarkung Sandberg, eine feste Zaunanlage zu errichten. Das Grundstück soll mit einem 1,40m hohen Einstabmattenzaun vollständig eingezäunt werden.





Die Flurnummer 1941, Gemarkung Sandberg, befindet sich im Außenbereich.

Gemäß § 35 BauGB sind Bauvorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn sie privilegiert sind, d.h. wenn das zu errichtende Gebäude einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Gartenbaubetrieb dient. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 

Die Bauwerber, Frau Martina Hanisch und Herr Dr. Wilhelm Schmidt, sind nach Kenntnis der Gemeindeverwaltung nicht privilegiert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid 07-2023 wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2023 10:39 Uhr