Sondergebiet „Betriebsgebäude Wasserversorgung“: Billigung des Vorentwurfes, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Gem. §4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 08.05.2023 bis 09.06.2023 frühzeitig am Verfahren beteiligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.05.2023 – 09.06.2023.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung, eingegangene Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise und hieraus resultierende Abwägungsvorschläge werden dem Gremium in Form einer Abwägungstabelle vorgestellt, die dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgetragenen Abwägungen zu den eingegangenen Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB.

Die durch das Planungsbüro Braun dem Gemeinderat vorgelegten Entwurfsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“, Gemeinde Sandberg, Gemeindeteil Waldberg, in der Fassung vom 26.10.2023, entsprechen den Vorstellungen des Gemeinderates, jedoch sind in der nördlichen Freifläche 3 ortsfeste Bäume mit einem Stammdurchmesser von 12 – 15 cm vorzusehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“, Gemeinde Sandberg, Gemeindeteil Waldberg, mit den zugehörigen Planungsunterlagen, jeweils in der Fassung vom 26.10.2023, wird gebilligt mit folgenden Änderungen: in der nördlichen Freifläche werden 3 ortsfeste Bäume mit einem Stammdurchmesser von 12 – 15 cm eingeplant. Im Übrigen entspricht der Entwurf den Vorstellungen des Gemeinderates.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird angeordnet.

Der geplante Bebauungsplan entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.  Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist durch die Rhön-Maintal-Gruppe zeitnah zu beauftragen und parallel zum Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2023 10:41 Uhr