Druckverhältnisse Schmalwasser


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2023 ö beratend 14

Sachverhalt

Die Bewohner der Kirchbergstraße in Schmalwasser beklagen einen aus ihrer Sicht zu niedrigen Wasserdruck im Bereich der Wasserversorgung.
Bereits im Jahr 2018 wurde das Ingenieurbüro BAURCONSULT beauftragt, die Druckverhältnisse zu prüfen. Erste Bürgermeisterin Reubelt stellt das Gutachten vom 11.01.2019 dem Gemeinderat vor. Jedoch ist aus dem Gutachten keine genaue Handlungsempfehlung ableitbar.

Nach dem DVGW Merkblatt 400-1 gelten im Zusammenhang mit dem Versorgungsdruck in Ortsnetzen folgende Vorgaben:
  • Erforderlicher Mindestdruck: 1,0 bar (an höchstgelegener Entnahmestelle)
  • Druckverlust Anschlussleitung: 0,55 bar (bis Wasserzähler)
  • Druckverlust bis EG: 0,45 bar
  • Druckverlust bis 1. OG: 0,35 bar

Unter der Berücksichtigung der oben aufgeführten Annahmen wäre somit ein Mindestversorgungsdruck an der Abzweigstelle der Anschlussleitung von 2,35 bar vorzuhalten. Bei einem maximalen Behälterfüllstand wird dieser Druck nur partiell vorgehalten, bei abgesenktem Wasserspiegel kann der Druck an keiner Stelle der Kirchbergstraße vorgehalten werden.
Nach dem DVGW Merkblatt W400-1 kann es in ausgeprägten Höhenlagen erforderlich sein, einen Abfall des Wasserdruckes um 0,5 bar zu berücksichtigen. Dies entspricht einem reduzierten Mindestdruck von 1,85 bar.
Wird der reduzierte Mindestdruck von 1,85 bar für ausgeprägte Höhenlagen angewendet, so sind die Druckverhältnisse ausreichend.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Sachverhalt weiter zu prüfen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Dirk Zehe schlägt vor, den Druck an den Hausanschlussleitungen zu prüfen. Sollte der erforderliche Mindestdruck nicht erreicht werden, schlägt er eine Kostenbeteiligung der Gemeinde für Druckerhöhungsanlagen vor.

Datenstand vom 01.12.2023 10:41 Uhr