Förderung kommunale Wärmeplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Kommunen unter 10.000 Einwohner sind verpflichtet, bis 30.06.2028 Wärmepläne zu erstellen. Das entsprechende Wärmeplangesetz soll zum 01.01.2024 zusammen mit dem GEG in Kraft treten. Beide Gesetze werden miteinander verzahnt.
So soll die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Vorgabe des GEG-Entwurfs einschließlich der Übergangsfristen des GEG-E für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, bei denen es sich um einen Lückenschluss handelt, erst mit Ablauf der Fristen anwendbar sein, die das Wärmeplanungsgesetz für die Erstellung von Wärmeplänen vorsieht. Ab wann die 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Vorgabe gilt, soll daher von der Größe der Kommune abhängen. In einem der o. g. Gebäude, das in einem Gemeindegebiet mit 100.000 oder weniger Einwohnern liegt, soll bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 eine Heizung eingebaut werden können, die nicht die 65%EE-Vorgabe erfüllt. Damit soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren.
Die Gemeinde Sandberg ist daher verpflichtet eine Wärmeplanung zu erstellen.
Die Bundesregierung fördert aktuell die Wärmeplanung mit der Impulsförderung Wärmeplanung gemäß der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Bis zum 31. Dezember 2023 können Städte und Gemeinden Bundeszuschüsse zu besonders günstigen Förderkonditionen beantragen: die reguläre Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent, für finanzschwache Kommunen ist sogar eine Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Erstellung eines Wärmeplans möglich. Ab dem 1. Januar 2024 sind die Förderquoten auf 60 bzw. 80 Prozent für finanzschwache Kommunen herabgesetzt.
Die Energievision Franken GmbH wurde gebeten, ein Richtsatzangebot für die Erstellung der Wärmeplanung abzugeben. Um die höchstmögliche Förderung zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung noch in diesem Jahr einen Förderantrag zu stellen.
Beschluss
Erste Bürgermeisterin Sonja Reubelt wird beauftragt, noch bis 31.12.2023 einen Antrag auf Förderung einer kommunalen Wärmeplanung zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2023 10:41 Uhr