Neukalkulation der Gebühren im Bereich der Abwasserentsorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 30.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der aktuelle Gebührenzeitraum für den Bereich der Abwasserentsorgung endet zum 31.12.2023. Für den neuen 4-jährigen Gebührenzeitraum (01.01.2024 – 31.12.2027) wurde eine Neukalkulation der Abwassergebühren durchgeführt.

Die Kalkulation liegt dem Tagesordnungspunkt als Anlage bei.

Gemäß der Neukalkulation ist keine Änderung der Abwassergebühren (weder Verbrauchsgebühr, noch Grundgebühr) notwendig. 
Die Abwassergebühren verbleiben auf dem derzeit gültigen Stand:

  • Verbrauchsgebühr: 1,73 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser

  • Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
    • bis 2,5 m3/h:                        60,00 € / Jahr
    • bis 6 m3/h:                        72,00 € / Jahr
    • bis 10 m3/h:                        84,00 € / Jahr

  • Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:
    • bis 4 m3/h:                        60,00 € / Jahr
    • bis 10 m3/h:                        72,00 € / Jahr
    • bis 16 m3/h:                        84,00 € / Jahr


Mit dem Beibehalt der Abwassergebühren kann lt. Kalkulation eine Zuführung zur Sonderrücklage für zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen in Höhe von jährlich 48.245,18 € erwirtschaftet werden. Diese Sonderrücklage wird für die umfangreichen Kanalsanierungsarbeiten im Gemeindegebiet verwendet. Der Stand der Sonderrücklage für zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen beträgt zum 31.12.2023 voraussichtlich 200.153,73 €.

Die Kanalsanierung im Gemeindeteil Langenleiten wurde im Jahr 2023 mit Zahlung der Schlussrechnungen beendet. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Kanalsanierung in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen ab dem Jahr 2024 bzw. 2025 in der Gebührenkalkulation Abwasserentsorgung berücksichtigt werden müssen. Die genaue Höhe der kalkulatorischen Kosten wird durch das Büro Dr. Schulte und Röder Kommunalberatung im Zuge der Nachkalkulation des Jahres 2023 ermittelt (dies kann aber erst im Jahr 2024 erfolgen) und steht noch nicht fest.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass durch die Kanalsanierungsmaßnahmen die Abwassergebühren steigen werden. Der genaue Betrag steht jedoch noch nicht fest. Es ist deshalb seitens der Gemeindeverwaltung beabsichtigt, die Entwicklung der Abwassergebühren zu beobachten, ggf. den aktuellen Gebührenzeitraum während der 4-jährigen Gültigkeit abzubrechen und die Abwassergebühren neu festzusetzen.

Da keine Änderung der Abwassergebühren zum jetzigen Zeitpunkt nötig ist, muss auch die aktuell gültige Beitrags- Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Sandberg (BGS-EWS) nicht geändert werden.

Beschluss

Der Gebührenkalkulation für den Bereich der Abwasserentsorgung wird zugestimmt.

Die Einleitungsgebühr für die Jahre 2024 – 2027 wird unverändert auf 1,73 €/m3 Abwasser festgesetzt.

Die Grundgebühr für die Jahre 2024 – 2027 wird unverändert wie folgt festgesetzt:

Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:

bis        2,5 m3/h                                        60,00 EURO / Jahr
bis        6 m3/h                                                72,00 EURO / Jahr
bis        10 m3/h                                        84,00 EURO / Jahr

Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:

bis        4 m3/h                                                60,00 EURO / Jahr
bis        10 m3/h                                        72,00 EURO / Jahr
bis        16 m3/h                                        84,00 EURO / Jahr



  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2024 11:14 Uhr