Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 einstimmig beschlossen, ein Gewässerentwicklungskonzept zu erstellen. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, die notwendigen Abstimmungen zur Stellung eines Förderantrags (einschließlich Angebotseinholung) vorzunehmen. Nach Abstimmung mit dem WWA ist ein Förderantrag erst zu stellen, nachdem entsprechende Angebote eingeholt wurden. Diese werden also für die Angebotserstellung benötigt. Aufgrund Belastung der Gemeindeverwaltung konnte das Projekt nicht zügig bearbeitet werden. Vor allem stellte es sich als schwierig heraus, die Unterlagen für die Angebotseinholung zu erstellen. Anfang des Jahres wurde jedoch die Angebotseinholung durchgeführt. Insgesamt vier Büros wurden mit E-Mail vom 01.02.2024 um Abgabe eines Angebots bis zum 01.03.2024 gebeten. Kein Büro hat ein Angebot abgegeben.
Ausschreibungsinhalte waren:
- Gewässerstrukturkartierung (GSK) (als Grundlage für das GEK)
- Gewässerentwicklungskonzept (GEK)
Einordnung in HOAI 2013: § 32, Honorar II, Mindestsatz
Leistungsbild gemäß Merkblatt 5.1/3 "Gewässerentwicklungsplanung" (s. Anlage)
Gewässerlänge GEK: ca. 56,367 km
Breite des Bearbeitungsgebiets: beidseitig 20 m
Bearbeitungsgebiet: ca. 225,468 ha
incl. 3 Abstimmungstermine beim AG bzw. den Fachbehörden
incl. 1 Übergabe Termin beim AG
Die Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts wird vom Freistaat Bayern nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWAS) mit einem Fördersatz bis zu 75 % gefördert.
Die RZWAS läuft zum 31.12.2024 aus. Neue Richtlinien sind noch nicht bekannt. Es erscheint daher sinnvoll, noch in diesem Jahr einen Förderantrag zu stellen. Hierfür sind jedoch entsprechende Angebote erforderlich. Daher empfiehlt die Verwaltung eine neue Angebotseinholung zu starten.
Fraglich ist, ob alle Gewässer in das Gewässerentwicklungskonzept einbezogen werden sollen. Dies war bei der ersten Angebotseinholung der Fall. Alternativ besteht die Möglichkeit, die namenlosen Gewässer auszunehmen und sich nur auf die benamten Bäche (Große Steinach, Kellersbach, Dürrbach, Mühlbach, Schmalwasserbach, Dreikohrbach) mit einer Gesamtlänge von 18,909 km innerhalb des Gemeindegebiets zu beschränken. Auf die beigefügten Karten wird verwiesen.