Stand Angebotseinholung Gewässerentwicklungskonzept und Beschluss über weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 einstimmig beschlossen, ein Gewässerentwicklungskonzept zu erstellen. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, die notwendigen Abstimmungen zur Stellung eines Förderantrags (einschließlich Angebotseinholung) vorzunehmen. Nach Abstimmung mit dem WWA ist ein Förderantrag erst zu stellen, nachdem entsprechende Angebote eingeholt wurden. Diese werden also für die Angebotserstellung benötigt. Aufgrund Belastung der Gemeindeverwaltung konnte das Projekt nicht zügig bearbeitet werden. Vor allem stellte es sich als schwierig heraus, die Unterlagen für die Angebotseinholung zu erstellen. Anfang des Jahres wurde jedoch die Angebotseinholung durchgeführt. Insgesamt vier Büros wurden mit E-Mail vom 01.02.2024 um Abgabe eines Angebots bis zum 01.03.2024 gebeten. Kein Büro hat ein Angebot abgegeben.

Ausschreibungsinhalte waren:

  1. Gewässerstrukturkartierung (GSK) (als Grundlage für das GEK)

Für die Gewässer Dürrbach und Kellersbach (insg. ca. 10 km) liegen bereits Strukturdaten vor. Diese Gewässer sind daher ausgenommen. Die Daten für diese Gewässer sind digital verfügbar unter https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/umweltatlas/index.html?lang=de (Karteninhalt Gewässerbewirtschaftung). 



  1. Gewässerentwicklungskonzept (GEK)

Einordnung in HOAI 2013: § 32, Honorar II, Mindestsatz 
Leistungsbild gemäß Merkblatt 5.1/3 "Gewässerentwicklungsplanung" (s. Anlage)
Gewässerlänge GEK: ca. 56,367 km 
Breite des Bearbeitungsgebiets: beidseitig 20 m 
Bearbeitungsgebiet: ca. 225,468 ha 
incl. 3 Abstimmungstermine beim AG bzw. den Fachbehörden 
incl. 1 Übergabe Termin beim AG 

Die Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts wird vom Freistaat Bayern nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWAS) mit einem Fördersatz bis zu 75 % gefördert.

Die RZWAS läuft zum 31.12.2024 aus. Neue Richtlinien sind noch nicht bekannt. Es erscheint daher sinnvoll, noch in diesem Jahr einen Förderantrag zu stellen. Hierfür sind jedoch entsprechende Angebote erforderlich. Daher empfiehlt die Verwaltung eine neue Angebotseinholung zu starten.


Fraglich ist, ob alle Gewässer in das Gewässerentwicklungskonzept einbezogen werden sollen. Dies war bei der ersten Angebotseinholung der Fall. Alternativ besteht die Möglichkeit, die namenlosen Gewässer auszunehmen und sich nur auf die benamten Bäche  (Große Steinach, Kellersbach, Dürrbach, Mühlbach, Schmalwasserbach, Dreikohrbach) mit einer Gesamtlänge von 18,909 km innerhalb des Gemeindegebiets zu beschränken. Auf die beigefügten Karten wird verwiesen.

Beschluss

Die Gemeinde beabsichtigt auch weiterhin, ein Gewässerentwicklungskonzept zu erstellen. Es sollen daher entsprechende Angebote eingeholt werden. In das Gewässerentwicklungskonzept sollen die Gewässer Große Steinach, Kellersbach, Dürrbach, Mühlbach, Schmalwasserbach und Dreikohrbach einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.05.2024 16:11 Uhr