5. Änderung des Flächennutzungsplans: frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.07.2024 bis 08.08.2024.

A.        Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.07.2024 an der Planung beteiligt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 statt.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bad Neustadt)
Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
Bayerischer Bauernverband
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayer. Landesamt für Umwelt
Bayernwerk Netz GmbH
Bund Naturschutz, Kreisgruppe Rhön-Grabfeld
Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Handwerkskammer für Unterfranken
Kreisfeuerwehrführung
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Bauamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Bauamt Technik
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Wasserrechtsbehörde
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenverwaltungsbehörde
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfallrecht
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Immissionsschutz
Markt Burkardroth
Markt Wildflecken
PLEdoc GmbH
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
Regierung von Oberfranken, Bergamt Bayreuth
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
Rhön-Maintal-Gruppe
Stadt Bischofsheim in der Rhön
TransnetBW
Tennet
Vodafone Kabel Deutschland
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

Keine Einwände innerhalb der gesetzten Frist (08.07.2024 bis 08.08.2024):

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken innerhalb der gesetzten Frist: 
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Handwerkskammer für Unterfranken 
  • Industrie- und Handelskammer
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisbrandrat
  • Markt Burkardroth
  • Markt Wildflecken
  • PLEdoc GmbH
  • Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
  • Regierung von Oberfranken, Bergamt Bayreuth
  • Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanung
  • Regionaler Planungsverband Main-Rhön
  • Rhön-Maintal-Gruppe
  • TenneT TSO GmbH
  • TransnetBW
  • Vodafone Kabel Deutschland
  • Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

Folgende Behörden und sonstige Träger gaben keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist (08.07.2024 bis 08.08.2024) ab: 
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • Bayer. Bauernverband
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayer. Landesamt für Umwelt
  • Bund Naturschutz
  • Gasversorgung Unterfranken GmbH
  • Kreisfeuerwehrführung
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalschutzbehörde
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde
  • Stadt Bischofsheim in der Rhön






Anregungen und Hinweise:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht (s. nachfolgende tabellarische Zusammenstellung):
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld        Untere Wasserrechtsbehörde
  • Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht

Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise:


Stellungnahme mit Vorgaben/ Anregungen/ Hinweisen
Abwägungsvorschlag
1. (Lfd. Nr. 07 TöB-Liste) Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 05.08.2024)
Die Hinweise zum Schutz der Kabelanlagen werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließung beachtet.










Stellungnahme mit Vorgaben/ Anregungen/ Hinweisen
Abwägungsvorschlag
2. (Lfd. Nr. 18 TöB-Liste) Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Wasserrechtsbehörde (Schreiben vom 03.07.2024)



Der Hinweis zur Beantragung etwaiger wasserrechtlicher Genehmigung im Zuge der Bauausführung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeindeverwaltung prüft, ob wasserrechtliche Problematiken bestehen
Stellungnahme mit Vorgaben/ Anregungen/ Hinweisen
Abwägungsvorschlag
3. (Lfd. Nr. 20 TöB-Liste) Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfallrecht (Schreiben vom 15.07.2024)

Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließung beachtet.

































B.        Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit fand vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 statt. 
Von Seiten der Öffentlichkeit bzw. Bürgerinnen und Bürgern wurden im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen, Anregungen oder Hinweise vorgebracht.

Beschluss

Die durch die Planungsschmiede Braun gefertigten und dem Gemeinderat vorgelegten Entwurfsunterlagen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg, in der Fassung vom 26.09.2024, entsprechen den Vorstellungen des Gemeinderats.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Entwurfsunterlagen der 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Sandberg mit den zugehörigen Planungsunterlagen, jeweils in der Fassung vom 26.09.2024, werden gebilligt.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, wird angeordnet.

Der Gemeinderat beauftragt die Planungsschmiede Braun die entsprechenden Verfahrensschritte durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2024 14:47 Uhr