Erneuerung St2290 Sandberg-Waldberg: Einleiten des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation und pauschalierter Kostenbeitrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 10
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Gemeinderat Philipp Holzheimer betritt den Sitzungssaal.

In Bayern ist es üblich, mit dem Straßenbaulastträger (also dem Landkreis für Kreisstraßen oder dem Freistaat, vertreten durch die Straßenbauämter, für Staats- und Bundesstraßen) eine Vereinbarung über die Einleitung des Straßenabwassers zu treffen

Die Staatsstraße 2290 Sandberg – Waldberg entwässert im Bereich der Ortsdurchfahrt nördlich Waldberg auf einer Länge von 76 Metern in die gemeindliche Kanalisation.

Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich an den Kosten des Baus und der laufenden Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation in Höhe des Betrages, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzubringen wäre.

Die Kostenbeteiligung bemisst sich grundsätzlich nach der Länge der zu entwässernden Straßenstrecke und nach den gemeindlichen Aufwendungen für die Herstellung der Straßeneinläufe. Nachdem die Straßeneinläufe im Zuge des Straßenbaus durch die Straßenbauverwaltung hergestellt wurden, sind keine gemeindliche Kosten hierfür entstanden. Eine Kostenbeteiligung der Straßenbauverwaltung entfällt.

Die Kostenbeteiligung für die laufende Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation bemisst sich nach Pauschalbeträgen:

  • Für den lfd. Meter beträgt der Pauschalbetrag                233,00 €

  • Für den lfd. Meter für erhöhte Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes beträgt die Zusatzpauschale                                         46,00 €


Der Kostenbeitrag beträgt demnach:

76 lfd. Straßenmeter x 233,00 €:                                17.708,00 €

76 lfd. Straßenmeter x 46,00 €:                                  3.796,00 €
Insgesamt:                                                        21.204,00 €

Über die Einleitung der Straßenabwässer und die Kostenbeteiligung der Straßenbauverwaltung ist eine Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung abzuschließen. Die Vereinbarung liegt als Anlage bei.

Mit Abschluss der Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde Sandberg, das Straßenabwasser auf der im Lageplan gekennzeichneten Strecke unentgeltlich in die Kanalisation aufzunehmen und schadlos abzuführen sowie die Kanalisationsanlage einschl. Der Kontrollschächte, der Einlaufschächte und der Zuleitung zum Kanal ordnungsgemäß zu unterhalten. Diese Verpflichtung umfasst nicht die Erneuerung der Anlage, wenn sie abgängig ist.

Aufgrund Bedenken des Gemeinderates wird der Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Es erfolgte kein Beschluss.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat befürchtet durch die Anbindung der Straßenentwässerung an die gemeindliche Kanalisation einen übermäßigen Fremdwassereintrag in die Kläranlage Waldberg. Aus diesem Grund soll eine mögliche anderweitige Ableitung der Straßenwässer geprüft werden.

Zweiter Bürgermeister Siegfried Söder gibt zu bedenken, dass die Anbindung der Straßenentwässerung an die gemeindliche Kanalisation durch den ehemaligen Zweiten Bürgermeister an die Straßenbauverwaltung bereits in der Planungsphase schriftlich zugesagt wurde.

Datenstand vom 29.02.2024 15:14 Uhr