Neufestsetzung der Friedhofsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinde Sandberg wurde mit Bescheid vom 03.12.2021 Stabilisierungshilfe für das Jahr 2022 in Höhe von € 550.000,00 gewährt. Die Stabilisierungshilfe wurde unter Auflagen bewilligt, die von der Kommune erfüllt werden müssen. Zu diesen Auflagen gehören die Neukalkulation und die Festsetzung möglichst kostendeckender Friedhofsgebühren. Die von der Gemeinde beschlossenen Maßnahmen sind im Haushaltskonsolidierungskonzept darzustellen.

Grund für diese Auflage ist, dass im Bereich des Bestattungswesens, trotz der Gebührenerhöhung im Jahr 2019, immer noch Verluste erwirtschaftet werden:

Ergebnis
Einnahmen
Ausgaben
Defizit/Übersch.
Jahr
Euro
Euro
Euro
2015
26.862,00
41.338,76
-14.476,76
2016
22.036,00
45.500,71
-23.464,71
2017
9.837,00
65.623,92
-55.786,92
2018
18.050,17
83.331,71
-65.281,54
2019
71.506,15
99.602,90
-28.096,75
2020
35.724,77
98.140,33
-62.415,56
2021
76.586,40
84.000,06
-7.413,66
2022
78.461,75
81.172,54
-2.710,79



Durch die Gemeindeverwaltung wurden die Friedhofsgebühren neu kalkuliert.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird eine Erhöhung der Friedhofsgebühren um ca. 10% vorgeschlagen, damit der Bereich des Bestattungswesens kostendeckend betrieben werden kann:

  • Einzelgrab                         € 1.550,00 (bisher: € 1.400,00)
  • Familiengrab                        € 3.200,00 (bisher: € 2.900,00)
  • Kindergrab                         €    300,00 (bisher: €    300,00)
  • Grabkammer                        € 1.716,00 (bisher: € 1.560,00)
  • Urnengrab                        €    660,00 (bisher: €    600,00)
  • Urnennische groß:                € 1.760,00 (bisher: € 1.600,00)
  • Urnennische klein:                 € 1.100,00 (bisher: € 1.000,00)
  • Urnengemeinschaftsgrab:        €    440,00 (bisher: €    400,00)
  • Naturnahes Urnengrab:        €    660,00 (bisher: €    600,00)


Auch die Nutzungsgebühren für die Leichenhalle wurde überrechnet. Die Nutzungsgebühr beträgt aktuell 100,00 €. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollte die Nutzungsgebühr von 100,00 € beibehalten werden.

Beschluss

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.02.2024 15:14 Uhr