Sondergebiet "Betriebsgebäude Wasserversorgung": Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö beschließend 16

Sachverhalt

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung mit Schreiben vom 16.11.2023 in der Zeit vom 22.11.2023 bis 22.12.2023 am Verfahren beteiligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.11.2023 bis 22.12.2023.

  1. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.11.2023 um Stellungnahme bis zum 22.0
12.2023 gebeten.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
Bad Kissingen 
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 
Bad Neustadt 
Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken 
Würzburg 
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 
München 
Bayernwerk Netz GmbH 
Fuchsstadt 
Deutsche Telekom Technik GmbH 
Würzburg 
Gasversorgung Unterfranken GmbH 
Würzburg 
Landratsamt Rhön-Grabfeld 
Bad Neustadt 
Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt 
Bad Neustadt 
Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik 
Bad Neustadt 
Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt 
Bad Neustadt 
Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalschutzbehörde 
Bad Neustadt 
Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Wasserrechtsbehörde 
Bad Neustadt 
Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde 
Bad Neustadt 
Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht 
Bad Neustadt 
Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz 
Bad Neustadt 
Markt Burkardroth 
Burkardroth 
Markt Wildflecken 
Wildflecken 
PLEdoc GmbH 
Würzburg 
Regierung von Mittelfranken 
Nürnberg 
Regierung von Oberfranken 
Bayreuth 
Regierung von Unterfranken 
Würzburg 
Regionaler Planungsverband Main-Rhön 
Würzburg 
Rhön-Maintal-Gruppe 
Poppenhausen 
Stadt Bischofsheim in der Rhön 
Bischofsheim 
Vodafone Kabel Deutschland 
Düsseldorf 
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 
Bad Kissingen 
Kreisfeuerwehrführung 
Bad Neustadt 
Bayerischer Bauernverband 
Würzburg 
Industrie- und Handelskammer 
Würzburg 
Handwerkskammer für Unterfranken 
Würzburg 


Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken innerhalb der gesetzten Frist: 

- Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken 
- Bayernwerk Netz GmbH 
- Deutsche Telekom Technik GmbH 
- Gasversorgung Unterfranken GmbH 
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Wasserrechtsbehörde 
- Markt Burkardroth 
- Markt Wildflecken 
- PLEdoc GmbH 
- Regierung von Mittelfranken 
- Regierung von Oberfranken 
- Regierung von Unterfranken 
- Regionaler Planungsverband Main-Rhön 
- Vodafone Kabel Deutschland 
- Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 
- Kreisfeuerwehrführung 
- Bayerischer Bauernverband 
- Industrie- und Handelskammer 
- Handwerkskammer für Unterfranken 

Folgende Behörden und sonstige Träger gaben keine Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist ab: 

- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege 
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt Technik 
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Untere Denkmalschutzbehörde 
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Kreisstraßenverwaltungsbehörde 
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Abfallrecht 
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Immissionsschutz 
- Rhön-Maintal-Gruppe 
- Stadt Bischofsheim in der Rhön 


Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht (s. nachfolgende tabellarische Zusammenstellung): 

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Bauamt 
- Landratsamt Rhön-Grabfeld Umweltamt 




























Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise:









Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgetragenen Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. 

Der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB erfolgen nach Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2024 16:11 Uhr