Annahmen von Spenden für das Haushaltsjahr 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unentgeltliche Zuwendungen Privater für kommunale und gemeinnützige Zwecke sind Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements und stellen ein wichtiges zusätzliches Finanzierungsmittel zur Verwirklichung öffentlicher Projekte dar. Das Einwerben und die Entgegennahme solcher Zuwendungen gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune. Um keinen Verdacht der Vorteilsannahme (Straftatbestand) entstehen zu lassen, wurden vom Bayerischen Justizministerium Handlungsempfehlungen zur Annahme von Spenden erlassen. Dabei soll insbesondere auf Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorgangs hingewirkt werden.
Für die Annahme der Spenden bedarf es danach eines Beschlusses des Gemeinderates. Darüber hinaus sollen Zuwendungen dokumentiert und in einer Zuwendungsliste erfasst werden. Dies wird von der Verwaltung umgesetzt. In der Zuwendungsliste werden die Höhe, der Zweck, die Art des Zuwendungsangebots (Sach- oder Geldleistung) sowie der Zuwendungsgeber und Begünstigte aufgenommen. Es wird zudem erfasst, welche etwaigen rechtlichen Beziehungsverhältnisse zwischen der Gemeinde und dem Zuwendungsgeber bestanden oder bestehen.
Über die Annahme von Zuwendungen hat der Gemeinderat zu befinden.
Im Jahr 2022 wurde von der Gemeinde Sandberg folgende Spende entgegengenommen:
1.000,00 EUR für Sanierung Kreuz Salzforststraße
Die Zuwendungsliste wird den Gemeinderäten in Umlauf gegeben. Sollte eine Aussprache zu den Namen der Spender notwendig werden, wäre dies im nichtöffentlichen Teil durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der im Haushaltsjahr 2022 entgegengenommenen Spenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2023 10:13 Uhr