Änderung der Friedhofssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 6.5

Sachverhalt

Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse bezüglich der Sperrungen und Verbote von Erdbestattungen ist die Friedhofssatzung zu ändern. 

Darüber hinaus wurden in allen Friedhöfen der Gemeinde (Sandberg, Waldberg, Langenleiten, Schmalwasser und Kilianshof) neue naturnahe Urnenerdgräber angelegt. Diese neue Grabart muss ebenfalls noch in der Friedhofssatzung aufgenommen und geregelt werden. Wie bereits im Bauausschuss vorbesprochen, ist vorgesehen, dass die Grabplatte von der Verwaltung beschafft und an die Nutzungsberechtigten weiterberechnet wird. Die Beschriftung ist von den Nutzungsberechtigten zu beauftragen. Bezüglich der Gestaltung gibt es keine Vorgaben. Blumenschmuck, Grablichter sind nicht gestattet, außer im Zusammenhang mit der Beerdigung. Aktuell ist vorgesehen, dass Grablichter an Allerheiligen zugelassen werden. Dieser Wunsch sei aus der Bevölkerung an die Bürgermeisterin herangetragen worden. Aus Sicht der Verwaltung kann diesem Wunsch entsprochen werden.

Die Regelungen der Änderungssatzung wurden im Einzelnen durch Erste Bürgermeisterin Reubelt erläutert.

Beschluss 1

Auf den naturnahen Urnenerdgräbern sämtlicher gemeindlicher Friedhöfe wird die Aufstellung von Grablichtern an Allerheiligen erlaubt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Gemeinde Sandberg erlässt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 09:05 Uhr