Durch den Klimawandel treten mittlerweile auch in Bayern vermehrt lokale Starkregenereignisse auf. Dabei lässt sich oft nicht unterscheiden, ob die entstandenen Sturzfluten durch das im Gelände fließende Wasser (wild abfließendes Wasser) oder durch Hochwasser aus Fließgewässern verursacht wurden. Das Zusammenwirken und die gegenseitige Beeinflussung dieser beiden Naturgefahren wird bei Starkregenereignissen deutlich. Beides kann Sturzfluten erzeugen, die große Schäden in Siedlungsgebieten und in Einzugsgebieten mit sich bringen.
So kommt es bei Starkregenereignissen regelmäßig in der Talstraße in Schmalwasser zu Überflutungen von Höfen und Kellern. Das Wasser fließt im öffentlichen Kanal nicht ab. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 29.09.2022 den Handlungsbedarf anerkannt und die Erste Bürgermeisterin ermächtigt, ein Ingenieurbüro für die Aktualisierung der Planung zu suchen und entsprechende Fördermittel auszuloten.
Nach Rücksprache mit Herrn Braun von der Planungsschmiede empfahl dieser nach Sichtung der örtlichen Verhältnisse zunächst Abstand vom Regenüberlaufbecken zu nehmen und bei der Problemlösung auch das Hochwasserrisiko generell des Orts Schmalwasser und die Zuströme aus Gewässern oder Bereichen außerhalb in den Ort mit zu untersuchen. Herr Braun verwies auf das Förderprogramm zur Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement.
Aufgrund der Erstellung eines solchen Konzepts soll zunächst die Planung des Regenüberlaufbeckens in der Talstraße Schmalwasser zurückgestellt werden. Ergebnis des Konzepts kann auch sein, dass dieses nicht notwendig ist.
Den Kommunen kommt, bei der Bewältigung des Sturzflut-Risikos, eine zentrale Rolle zu - sowohl bei der Reduktion der negativen Auswirkungen von Wassergefahren an Gewässern dritter Ordnung als auch bei wild abfließendem Wasser.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat zur Unterstützung der Kommunen deswegen im Jahr 2017 ein Förderprogramm eingerichtet, um Kommunen bei der Erstellung von Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement zu unterstützen. Die Erstellung dieser integralen Konzepte wird vom Freistaat Bayern nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) mit einem Zuwendungssatz von 75 % (maximal 150.000,00 EUR) gefördert.
Kommunen können, mithilfe solch eines interdisziplinären Konzepts, ein breit gefächertes Sturzflut-Risikomanagement initiieren. Es werden Gefahren und Risiken ermittelt, lokale Schutzziele definiert und örtlich spezifische Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Gleichermaßen sollte die weitere kommunale Entwicklung an die Erkenntnisse und Festlegungen des Konzepts angepasst werden (z. B. Bauleitplanung). Kommunen können langfristig eigene Maßnahmen verwirklichen und die Umsetzung von Maßnahmen Dritter anregen und soweit möglich begleiten.
Am 24.03.2023 fand ein gemeinsames Vorgespräch der Gemeindeverwaltung mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen statt. Im Rahmen dieses Gespräches kam man zu der Erkenntnis, dass ein Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflutmanagement (lediglich) für den Gemeindeteil Schmalwasser (aufgrund dessen Lage) sinnvoll ist.
Im Haushalt des Jahres 2023 sind zur Erstellung eines Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflutmanagement finanzielle Mittel von 40.000,00 EUR eingestellt.