Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Klosterstraße (St 2071) auf 30 km/h tagsüber (6 bis 22 Uhr) durch das Landratsamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.09.2021 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Das Landratsamt München erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44, 45 StVO i. V. m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen folgende verkehrsrechtliche 

Anordnung:

  1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Klosterstraße (St 2071) wird vom östlichen Ortseingang bis zur Kreuzung mit der B 11 auf 30 km/h begrenzt.

  1. Die Maßnahme erfolgt zur Erprobung begrenzt für die Dauer von fünf Jahren ab Vollzug der Anordnung. 

  1. Die Beschilderung ist, wie aus der Anlage ersichtlich, in geeigneter Art und Weise anzubringen. 

Datenstand vom 14.02.2024 16:59 Uhr